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Sektorenvergabe

Die Sektorenvergabe unterliegt spezifischen Anforderungen, die sich aus den Besonderheiten der jeweiligen Sektoren ergeben. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Marktöffnung, den Wettbewerb und die Transparenz in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser und Telekommunikation sicherzustellen.

Besonderheiten der Vergabe in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser und Telekommunikation

Nachfolgend eine Ãœbersicht der besonderen Anforderungen in den einzelnen Sektoren


1. Energie Sektorenvergabe

Anforderungen und Besonderheiten:

  • Technische Normen: Einhaltung spezifischer DIN-, ISO- oder CEN/CENELEC-Normen, z. B. für Stromnetze oder Gasinfrastrukturen.
  • Nachhaltigkeit: Integration von Umwelt- und Klimaschutzkriterien, z. B. Energieeffizienz und COâ‚‚-Reduktion.
  • Innovation: Förderung neuer Technologien wie Smart Grids, digitale Stromzähler oder Speicherlösungen.
  • Marktregulierung: Berücksichtigung der Vorgaben von Regulierungsbehörden (z. B. Bundesnetzagentur in Deutschland).
  • Netzintegration: Anforderungen an die Integration in bestehende Netzinfrastrukturen, einschließlich IT-Sicherheitsanforderungen gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz.
  • Nachfragerisiko: Oftmals Ãœbertragung von Betriebsrisiken auf den Konzessionär bei langfristigen Verträgen, z. B. im Bereich Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien.


2. Verkehr Sektorenvergabe

Anforderungen und Besonderheiten:

  • Barrierefreiheit: Vorgaben zur Einhaltung von Standards für den barrierefreien Zugang (z. B. für öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe oder Flughäfen).
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Bevorzugung von emissionsarmen Fahrzeugen (z. B. Elektrobussen, wasserstoffbetriebenen Zügen) und Infrastruktur.
  • Infrastrukturausbau: Anforderungen an Wartung, Ausbau und Modernisierung bestehender Verkehrsinfrastrukturen.
  • Betriebsrisiko: Betreiber tragen oftmals das Risiko für die wirtschaftliche Nutzung von Verkehrsprojekten, z. B. bei mautpflichtigen Straßen.
  • Sicherheitsanforderungen: Berücksichtigung strenger Sicherheitsstandards im Schienen- und Flugverkehr gemäß EU-Vorschriften.
  • Vergabeverfahren für öffentliche Personenverkehrsdienste: Regelung nach speziellen EU-Verordnungen (z. B. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Nahverkehr).


3. Wasser Sektorenvergabe

Anforderungen und Besonderheiten:

  • Qualitätsstandards: Sicherstellung der Einhaltung hoher Trinkwasser- und Abwasserqualitätsstandards gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie und nationalem Wasserrecht.
  • Nachhaltigkeit: Vorgaben zur ressourcenschonenden Nutzung, z. B. Reduzierung von Wasserverlusten im Leitungsnetz.
  • Infrastrukturerhaltung: Besondere Anforderungen an die Instandhaltung und Modernisierung von Versorgungs- und Abwassersystemen.
  • Gebührenstruktur: Konzessionäre müssen transparente und sozialverträgliche Gebührenmodelle für Endnutzer anbieten.
  • Ökologische Anforderungen: Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umwelt, z. B. Schutz von Gewässerökosystemen.
  • Technologische Anforderungen: Integration moderner Technologien zur Ãœberwachung von Wasserqualität und Netzleistungen.


4. Telekommunikation Sektorenvergabe

Anforderungen und Besonderheiten:

  • Technologische Standards: Einhaltung aktueller technologischer Standards wie 5G, Glasfaserinfrastruktur und IoT (Internet of Things).
  • Netzneutralität: Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Bereitstellung von Diensten und Zugang zur Infrastruktur.
  • Ausbau von Breitbandnetzen: Besondere Anforderungen an den flächendeckenden Ausbau in unterversorgten Gebieten (ländlicher Raum).
  • Cybersicherheit: Strenge Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit, insbesondere bei kritischen Infrastrukturen.
  • Marktregulierung: Berücksichtigung der Vorgaben von Regulierungsbehörden (z. B. Bundesnetzagentur) zur Marktöffnung und Wettbewerb.
  • Kooperationsmodelle: Konzessionsnehmer können verpflichtet werden, Zugang zur Infrastruktur auch Dritten zu gewähren (Open-Access-Modelle).


Gemeinsame Anforderungen über alle Sektoren

  1. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung:

    • Alle interessierten Unternehmen müssen gleich behandelt werden, insbesondere bei der Vergabe von Konzessionen oder beim Zugang zu Infrastrukturen.
  2. Transparenz:

    • Vergabeverfahren müssen klar dokumentiert und veröffentlicht werden, z. B. im EU-Amtsblatt (TED).
  3. Risikoverlagerung:

    • In Sektorenvergaben wird das Betriebs- und Nachfragerisiko häufig auf den Konzessionär oder Auftragnehmer übertragen.
  4. Nachhaltigkeit und Innovation:

    • Vergabestellen werden zunehmend verpflichtet, Umwelt- und Klimaschutzkriterien sowie innovative Lösungen zu berücksichtigen.
  5. Rechtsgrundlage:

    • Vergabe erfolgt gemäß der Sektorenrichtlinie 2014/25/EU, national umgesetzt durch die Sektorenverordnung (SektVO) und §§ 130–139 des GWB.


Zusammenfassung

Die spezifischen Anforderungen an die Sektorenvergabe zielen darauf ab, den Besonderheiten der einzelnen Sektoren gerecht zu werden und gleichzeitig den Wettbewerb sowie die Marktöffnung zu fördern. Sie spiegeln die jeweiligen technologischen, ökologischen und rechtlichen Herausforderungen wider und stellen sicher, dass die vergebenen Leistungen sowohl effizient als auch nachhaltig erbracht werden.

© Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horak - horak Rechtsanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29  info@vergaberechtler.com