Nachprüfungsverfahren vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde beim Vergabesenat des örtlich zuständigen OLG erhoben werden. Dort herrscht Anwaltszwang. Aufschiebende Wirkung der BeschwerdeDie sofortige Beschwerde hat für einen Zeitraum von zwei Wochen aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber während dieser Zeit wiederum an der Erteilung des Zuschlags gehindert ist. Verfahren vor dem OLG in VergaberechtssachenStellt der öffentliche Auftraggeber einen schriftlichen Antrag und begründet diesen, kann das OLG unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Beschwerde und unter Abwägung der beteiligten Interessen den Fortgang des Verfahrens und damit den Zuschlag gestatten. Über einen solchen Antrag muss das OLG innerhalb von fünf Wochen entscheiden; gegen seine Entscheidung sind keine Rechtsmittel zulässig. Ist die sofortige Beschwerde begründet, hebt das Gericht die Entscheidung der Vergabekammer auf und entscheidet entweder selbst in der Sache oder gibt der Vergabekammer auf, in der Sache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Was können wir für Sie erledigen?Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung. Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten. Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten. Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden. Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz [>Kontakt |