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Rügemuster

Folgende Instanzen und Rechtsmittel bei einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind möglich, wobei Voraussetzung die Rüge der Vergabe ist.

a. Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

    Zuständige Vergabekammer:

      Der Nachprüfungsantrag wird bei der Vergabekammer des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes gestellt.

    Frist:

      Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablehnung der Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB).

    Ablauf:

      Antrag auf Nachprüfung mit Begründung des Vergabeverstoßes.

      Vergabekammer prüft und trifft eine Entscheidung (Beschluss).

    Mögliche Entscheidungen:

      Aufhebung des Vergabeverfahrens, Änderung der Vergabeunterlagen oder Zurückweisung des Antrags.

b. Beschwerde beim Oberlandesgericht

    Instanz:

      Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt werden (§ 171 GWB).

    Frist:

      2 Wochen nach Zustellung des Beschlusses der Vergabekammer.

    Ablauf:

      Prüfung durch das OLG auf Rechtsfehler.

      Urteil, das endgültig ist (keine weitere Rechtsinstanz).

c. Weitere Möglichkeiten

    Schadensersatzklage:

      Falls ein Vergabeverstoß nachweislich zu einem Schaden geführt hat, kann eine zivilrechtliche Schadensersatzklage vor den ordentlichen Gerichten erhoben werden (§ 181 GWB).

Muster für eine Rüge wegen eines Vergabeverstoßes: Nicht ausreichende Aufteilung in Lose

[Briefkopf des Unternehmens/Bieters]
[Name des Unternehmens]
[Adresse des Unternehmens]
[Telefonnummer und E-Mail-Adresse]

[Ort, Datum]

An
[Vergabestelle]
[Adresse der Vergabestelle]
[Ansprechperson, falls bekannt]


Betreff: Rüge gemäß § 160 GWB – Verletzung des Vergaberechts aufgrund nicht ausreichender Aufteilung in Lose bei [Bezeichnung des Vergabeverfahrens]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit rügen wir als Teilnehmer am Vergabeverfahren „[Titel des Verfahrens, z. B. Lieferung und Installation von IT-Systemen]“ Ihre Entscheidung, die Leistung nicht oder nicht ausreichend in Lose aufzuteilen, gemäß Art. 46 der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 97 Abs. 4 GWB.


1. Sachverhalt

Am [Datum der Veröffentlichung] haben Sie das Vergabeverfahren unter der Vergabenummer [Nummer] veröffentlicht. Nach den veröffentlichten Vergabeunterlagen ist vorgesehen, die ausgeschriebene Leistung [keine oder unzureichende Lose, z. B. „als Gesamtauftrag“] zu vergeben.

Unserer Ansicht nach wurde damit gegen die in Art. 46 der Richtlinie 2014/24/EU und § 97 Abs. 4 GWB normierte Verpflichtung verstoßen, Leistungen so weit wie möglich in Lose aufzuteilen, um den Wettbewerb zu fördern und die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu ermöglichen.


2. Begründung der Rüge

Die Entscheidung, die Leistungen nicht oder unzureichend in Lose aufzuteilen, verstößt aus den folgenden Gründen gegen das geltende Vergaberecht:

  1. Pflicht zur Losaufteilung gemäß § 97 Abs. 4 GWB und Art. 46 der Richtlinie 2014/24/EU:
    Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Leistungen in Fach- und Teillose aufzuteilen, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. Diese Verpflichtung dient insbesondere der Förderung des Wettbewerbs und der Beteiligung von KMU.

  2. Fehlende sachliche Begründung:
    Eine nachvollziehbare Begründung, warum keine oder eine nur eingeschränkte Losaufteilung vorgenommen wurde, fehlt in den Vergabeunterlagen. Insbesondere sind keine technischen oder wirtschaftlichen Gründe erkennbar, die eine Gesamtvergabe rechtfertigen könnten.

  3. Beeinträchtigung des Wettbewerbs:
    Die fehlende Losaufteilung benachteiligt kleinere und mittlere Unternehmen, da diese in der Regel nicht in der Lage sind, komplexe Gesamtleistungen in der geforderten Größenordnung zu erbringen. Dies führt zu einer unzulässigen Einschränkung des Wettbewerbs.

  4. Beispielhafte Losaufteilung:
    Die ausgeschriebene Leistung hätte sinnvollerweise in folgende Lose aufgeteilt werden können:

    • Los 1: [z. B. Lieferung von Hardware].
    • Los 2: [z. B. Installation und Konfiguration].
    • Los 3: [z. B. Wartung und Support].


3. Aufforderung zur Abhilfe

Wir fordern Sie hiermit auf, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den oben genannten Vergabeverstoß zu beheben. Insbesondere bitten wir um:

  1. Überarbeitung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung einer angemessenen Losaufteilung.
  2. Aussetzung des Vergabeverfahrens bis zur Behebung des Verstoßes.


4. Hinweise auf mögliche Konsequenzen

Sollte die Vergabestelle dieser Rüge nicht abhelfen, behalten wir uns vor, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 GWB einzureichen.

Bitte bestätigen Sie uns schriftlich bis spätestens [Frist: üblicherweise 3–7 Tage], dass Sie die Rüge erhalten haben und welche Maßnahmen Sie ergreifen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Unternehmens]
[Name des Verantwortlichen]
[Position]

Unterschrift
[Stempel des Unternehmens (falls zutreffend)]

 

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