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Vergabeverfahren

Nach dem Vergaberecht stehen verschiedene Vergabeverfahren zur Auswahl (EU-Vergaberecht; im nationalen Vergaberecht noch öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe)

  • das offene und nichtoffene Verfahren
  • der Wettbewerbliche Dialog
  • das Verhandlungsverfahren
  • Innovationspartnerschaft

Außer beim Offenen Verfahren wird in der Praxis bei allen anderen Verfahren ein Teilnahmewettbewerb vorangestellt.

Bei PPP-Projekten hat sich in der Praxis das Verhandlungsverfahren durchgesetzt, weniger der Wettbewerbliche Dialog, der nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Offene und Nichtoffene Vergabeverfahren

Im Offenen und Nichtoffenen Verfahren, nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs, werden die Bieter zur Einreichung von Angeboten auf nicht veränderbare Vertragsklauseln mit feststehender Leistungsbeschreibung und festgelegter Risikoverteilung aufgefordert. Diese statische Vorgehensweise hat sich bei klassischen Bau- oder Dienstleistungsaufträgen bewährt, ist aber für komplexe PPP-Modelle mit Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren nicht geeignet. Zudem besteht die Gefahr, dass die (wirtschaftlichen) Vorteile, die bei PPP-Modellen durch die Innovationskraft der privaten Partner entstehen sollen, bei einem solch unflexiblen Verfahren verloren gehen.

Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren

Beide Verfahren sehen abgestufte Verhandlungen vor.

Im Wettbewerblichen Dialog erfolgt die Verhandlung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der sog. Dialogphase. Eine Voraussetzung für die Durchführung dieses Verfahrens ist, dass Angaben der rechtlichen und finanziellen Bedingungen wegen der Komplexität dem Auftraggeber objektiv nicht möglich sind. D.h. in der Dialogphase werden auf Grundlage der von der Vergabestelle konkretisierten Bedürfnisse verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und verhandelt. Dabei werden von den Teilnehmern auch Vorschläge zur Risikoverteilung gemacht. Anschließend erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes.

Beim Verhandlungsverfahren hat sich insbesondere für PPP-Modelle eine Struktur durchgesetzt, nach der die ausgewählten Bewerber direkt nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines ersten (indikativen) Angebots aufgefordert werden. Diese ersten Angebote werden dann im Verhandlungsverfahren zwischen Auftraggeber und Bieter optimiert.

Da bei PPP-Projekten vielfach wirtschaftliche und technische Vorarbeiten z.B. im Rahmen von Machbarkeitsstudien oder Wirtschaftlichkeitsprognosen geleistet werden, lassen sich die auszuschreibenden Leistungen meist gut beschreiben. Für übersichtliche PPP-Projekte z.B. Schulen, bietet sich daher das strukturierte Verhandlungsverfahren an.

Die Wahl des Verfahrens muss vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgen, sie ist zu begründen und zu dokumentieren.

Was können wir für Sie erledigen?

Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung.

Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten.

Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten.

Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?

Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden.

Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz [>Kontakt
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