Vergaberecht und EU-VergaberechtÖffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor und ein bedeutendes Betätigungsfeld für Unternehmen dar. Nahezu jedes Unternehmen kommt als Bieter in Frage, da der Beschaffungsbedarf Güter und Leistungen fast aller Wirtschaftszweige erfasst. In Betracht kommt die Beteiligung an europäischen, nationalen oder regionalen Ausschreibungen. Deutsche Rechtsgrundlagen zum VergaberechtDie Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens finden sich u. a. - im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- in der Vergabeverordnung (VgV),
- in der Sektorenverordnung (SektVO)
- in den Vergabe-& Vertragsordnungen (VOB, VOL) Die VOB regelt die Vergabe von Bauleistungen, die VOL die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
- im Haushaltsrecht des Bundes und der Länder,
- in den Vergabegesetzen der Bundesländer sowie
- in zahlreichen europäischen Richtlinien.
Einzelheiten und Begriffsbestimmung im VergaberechtWas können wir für Sie erledigen?Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung. Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten. Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten. Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden. Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz [>Kontakt |