Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte - horak Rechtsanwälte VergaberechtDurch die Europäischen Vergaberichtlinien wurde Deutschland zur Gewährung von Primärrechtsschutz bei europaweiten Vergaben verpflichtet. Für europaweit ausgeschriebene öffentliche Aufträge besteht nach den §§ 102 ff. GWB die Möglichkeit, Rechtsschutz durch ein sog. Nachprüfungsverfahren zu erlangen. Dieses Nachprüfungsverfahren unterteilt sich in ein Verfahren vor der Vergabekammer als erste Instanz sowie in ein Verfahren vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts als zweite Instanz. Erste und einzige gerichtliche Instanz ist mithin das jeweilige OLG, für Vergabeentscheidungen des Bundeskartellamtes als Vergabekammer des Bundes das OLG Düsseldorf. Die einzelnen OLG haben jeweils eine durchaus voneinander abweichende Einzelfallrechtsprechung. Was können wir für Sie erledigen?Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung. Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten. Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten. Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden. Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz [>Kontakt |