Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens vor der Vergabekammer beginnt nur auf Antrag eines Unternehmens. Damit der Nachprüfungsantrag nicht wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen wird, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Bundeskartellamt und Vergabekammern der LänderVergabekammern gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, wobei die des Bundes dem Kartellamt angegliedert ist. Summarischer Ablauf des NachprüfungsverfahrensEs handelt sich um eine „Verwaltungsinstanz“, die durch einen Verwaltungsakt darüber entscheidet, ob eine Rechtsverletzung des Antragstellers vorliegt. Dies muss ab Verfahrenseinleitung mit gewechselten Stellungnahmen der Beteiligten und ggfs mündlicher Verhandlung (allseitiger Verzicht auf diesselbe möglich) binnen Monatsfrist geschehen. In ihrer Entscheidung trifft die Vergabekammer geeignete Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung des betroffenen Unternehmens zu verhindern. Natürlich kann der Nachprüfungsantrag auch zurückgewiesen oder zurückgenommen werden. Dem öffentlichen Auftraggeber wird der Antrag des Unternehmens zugestellt mit der Folge, dass der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen darf, bevor die Vergabekammer über den Antrag entschieden hat und die Beschwerdefrist (zum zuständigen Oberlandesgericht) von zwei Wochen abgelaufen ist. Falls der Zuschlag bereits erteilt wurde, kann sie diesen aber nicht aufheben. Nach der unanfechtbaren Zuschlagserteilung enden die Rechtsschutzmöglichkeiten im Nachprüfungsverfahren für den Bieter. Hinweispflicht auf bevorstehende ZuschlagerteilungUm einem Unternehmen die Inanspruchnahme von Rechtsschutz zu ermöglichen, ist es daher zwingend 14 Tage vor Erteilung des Zuschlags über den beabsichtigen Zuschlag zu informieren. Kosten des NachprüfungsverfahrensDie Gebühren vor der Vergabekammer des Bundes betragen zwischen 2.500 - 25.000 Euro. Hinzukommen die Anwaltsgebühren der Beteiligten (nach Gegenstandswert). Was können wir für Sie erledigen?Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung. Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten. Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten. Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden. Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz [>Kontakt |