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Anleitung zum Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Zielsetzungen des CPV

3. Geschichtlicher Rückblick

4. Rechtliche Rahmenbedingungen

4.1. Hintergrund

4.2. Aktueller Stand: eine Rechtsgrundlage für das CPV

5. Aufbau

5.1. Hauptvokabular

5.2. Zusätzliches Vokabular

6. Praktische Anwendung des CPV

6.1. Wo ist das CPV zu finden

6.2. Wie wählt man einen Code aus

6.3. Wie sind Codes in der Praxis aufzufinden

a) Suche in der Struktur

b) Suche nach Schlüsselwörtern

6.4. Beispiele

7. Verbindung mit anderen Nomenklaturen

7.1. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2003

und dem CPV 2008

7.2. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2008

und der CPC (Vorläufige Fassung)

8. Schlussfolgerungen

Anhang 1: Abteilungen des CPV 2008

Anhang 2: Unterteilungen des Zusätzlichen Vokabulars

Anhang 3

Seite 3 /18

1. Einleitung

Im Hinblick auf die Förderung eines leistungsfähigen Binnenmarkts

regt die Kommission Auftragnehmer und Auftraggeber dazu an,

bestmögliche Praktiken anzuwenden sowie elektronische

Kommunikations- und Informationstechnologie zur Bereitstellung

aller relevanten Informationen einzusetzen, um ein optimales Preis-

Leistungs-Verhältnis im öffentlichen Auftragswesen zu

gewährleisten.

In der Absicht, das öffentliche Auftragswesen transparenter und

effizienter zu gestalten, hat die Kommission 1993 das Gemeinsame

Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) ausgearbeitet.

2. Zielsetzungen des CPV

Das CPV dient dazu, anhand eines einheitlichen

Klassifikationssystems für das öffentliche Auftragswesen die von den

Auftraggebern zur Beschreibung des Vertragsgegenstandes

verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen, indem den potenziellen

Anwendern (Auftraggebern, Bewerbern oder Bietern in

Vergabeverfahren) ein geeignetes Instrument angeboten wird.

Die Verwendung einheitlicher Codes erleichtert die Anwendung der

Bekanntmachungsvorschriften sowie den Zugang zu Informationen,

wodurch Folgendes gewährleistet wird:

• größere Transparenz im öffentlichen Auftragswesen;

• leichteres Erkennen von Geschäftsmöglichkeiten, die in der

Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht

werden;

• Schaffung der Möglichkeit, ein Informationssystem für das

öffentliche Auftragswesen einzurichten und das Fehlerrisiko beim

Übersetzen von Vergabebekanntmachungen zu verringern, da

Seite 4 /18

das CPV in 22 offizielle Sprachen der Europäischen

Gemeinschaften übersetzt wird;

• Vereinfachung der Erstellung von Vergabebekanntmachungen

und insbesondere der Beschreibung des Vertragsgegenstandes

und damit Erleichterung dieser Aufgabe für die Auftraggeber;

• Vereinfachung der Ausarbeitung von Statistiken über das

öffentliche Auftragswesen, da das CPV mit den weltweit

verwendeten Handelsmonitoren (insbesondere mit jenen, die von

den Vereinten Nationen verwendet werden) kompatibel ist.

3. Geschichtlicher Rückblick

Der CPV geht auf mehrere internationale Nomenklaturen für die

Klassifizierung von Produkten (in der vorliegenden Anleitung bezieht

sich der Ausdruck „Produkt“ sowohl auf Güter als auch auf

Dienstleistungen) zurück: die Zentrale Gütersystematik (CPC), die

Internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC) und die

Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA).

Die Zentrale Gütersystematik ist eine internationale Nomenklatur,

die von den Vereinten Nationen für die Überwachung des

Welthandels entwickelt wurde. Sie bietet in erster Linie einen

allgemeinen Rahmen für internationale Vergleiche von Statistiken

über Güter, Dienstleistungen und Anlagewerte und gibt außerdem

für andere Klassifikationssysteme einen Orientierungsrahmen vor.

Die Internationale Systematik der Wirtschaftszweige ist eine

Nomenklatur, deren Ausarbeitung von den Vereinten Nationen

gefördert wurde, um wirtschaftliche Tätigkeiten zu klassifizieren. Ihr

europäisches Gegenstück ist die Europäische Systematik der

Wirtschaftszweige (NACE), die im Oktober 1990 erstmals

veröffentlicht wurde (NACE Rev.1). NACE Rev.1 beruhte zwar auf

ISIC Rev.3, war jedoch ausführlicher, um die Darstellung und

Überwachung der europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen.

Diese beiden Systematiken können als Grundlage für den Aufbau der

CPA betrachtet werden. Die CPA wurde als System mit sechsstelligen

Codes entwickelt, das sich direkt auf die Klassifikationsstruktur von

NACE Rev. 1 bezieht (die ersten vier Ziffern sind identisch) und eine

besser auf die Bedürfnisse Europas zugeschnittene

Produktsystematik liefern soll. Die endgültige Fassung der CPA

wurde im August 1992 erstellt, und die Codes und Beschreibungen

wurden mit der CPC und dem Harmonisierten System (HS)

verknüpft.

Geschichtlicher Überblick über das CPV

CPC ISIC

Projekte einer europäischen

Gütersystematik

NACE Rev.1

Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen

CPA

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge

CPV 93

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge 1996

CPV 94

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge 2002

CPV 2002

Seite 5 /18

heute

Vergabebekanntmachungen müssen keine vollständigen

Anforderungspezifikationen enthalten, sondern nur ausreichend

genau sein, damit potenzielle Auftragnehmer entscheiden können,

ob es sich lohnt, die Spezfikationen anzufordern. Es war jedoch

offensichtlich, dass die CPA für die Zwecke der öffentlichen

Beschaffung nicht detailliert genug war (z. B. waren zur Erfassung

aller auf dem Markt verfügbaren Computer nur zwei Codes

vorgesehen).

Wann immer ein Käufer von Dutzenden von Lieferanten kontaktiert

wurde, die seinen Bedarf nicht decken konnten, wurde von allen

Beteiligten Zeit und Geld verschwendet. Es war klar, dass die CPA in

vielen Bereichen nicht detailliert genug sein würde, um die Güter,

Arbeiten und Dienstleistungen, an denen die Organisationen

interessiert waren, klar zu beschreiben.

Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, musste die Systematik

völlig neu strukturiert werden.

Trotz ihrer Mängel wurde die CPA vor allem deswegen als Grundlage

für die neue Referenzsystematik für das öffentliche Auftragswesen

gewählt, weil sie auf europäischer Ebene kohärent und für die

Wirtschaftsstruktur der Europäischen Gemeinschaft gut geeignet

war. Die Struktur der CPA zielte jedoch eher auf die Lieferanten als

auf die Abnehmer ab, und die Systematik musste völlig neu

überdacht werden, um sie besser auf den Beschaffungsprozess

abzustimmen.

Kommentare und Beiträge zu dieser Frage wurden in einem neuem,

1993 herausgegebenen Codierungssystem berücksichtigt - der

Version 1 des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge

(CPV). Der numerische Teil der Codes wurde durch zwei weitere

Ziffern auf einen achtstelligen Code erweitert. Außerdem wurde eine

Liste zusätzlicher Codes ausgearbeitet, um den Anwendern die

Möglichkeit zu bieten, dem Hauptcode weitere Informationen

hinzuzufügen. Dieses Vorgehen steigerte die Tauglichkeit und

Benutzerfreundlichkeit des Klassifikationssystems.

Eine zweite Version der Nomenklatur wurde im Juni 1994

herausgegeben. Es wurden formale und sachliche Änderungen

vorgenommen. Der Name wurde auf Gemeinsames Vokabular für

öffentliche Aufträge geändert, die Kurzform CPV blieb bestehen.

Zu den Änderungen in sachlicher Hinsicht gehörte die Einführung

einer zusätzlichen Ziffer als Prüfziffer für die Verhinderung von

Tippfehlern. Die Prüfziffer war durch einen Bindestrich von den

ersten acht Ziffern abgetrennt. Andere Anpassungen ergaben sich

aus Abstimmungen, die mit Regierungsvertretern, der CPAArbeitsgruppe,

den Euro-Info-Zentren sowie mit Lieferanten und

Käufern durchgeführt wurden.

Die im CPV vorgesehenen Codes wiesen somit folgende Struktur auf:

Abteilung 35000000-4 Andere Transportmittel

Gruppe 35100000-5 Schiffe und Boote

… …

Klasse 35110000-8 Schiffe

Kategorie 35112000-2 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die

Personen- oder Güterbeförderung

Unterkategorie

35112100-3 Kreuzfahrtschiffe, Fähren und dergleichen, die

hauptsächlich für die Personenbeförderung

dienen

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge,

2. Revision CPV 2008

Seite 6 /18

35112110-6 Fähren

35112180-7 Kreuzfahrt- oder Ausflugsschiffe a.n.g.

35112200-4 Tanker

… …

Diese Struktur wurde für Güter verwendet; Dienstleistungen wurden

auf zwei verschiedene Arten klassifiziert. Dienstleistungen, die sich

auf ein Industrieprodukt beziehen, wurden unter Verwendung der

Produktcodes codiert und erhielten die „Kategorie“ Nummer 9.

Zum Beispiel wurde die Installation von Computern, wie folgt, den

Produktcodes für Datenverarbeitungsanlagen zugeordnet,

z. B.:

30029000 Installation von Computern und anderen

Datenverarbeitungsanlagen.

Nicht auf ein Produkt bezogene Dienstleistungen erhielten Codes in

einer eigenen Abteilung, die von der Art der Dienstleistung abhing.

Z. B.:

60000000 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

… …

60200000 Sonstiger Landverkehr

60210000 Sonstige Personenbeförderung im Linienlandverkehr

60211000 Personenbeförderunge im Stadt- und Vorort-Bahnverkehr

60211010 Vorwiegend oberirdische Personenbeförderung im Stadt- und

Vorort-Bahnverkehr

60211020 Vorwiegend unterirdische Personenbeförderung im Stadt- und

Vorort-Bahnverkehr

Seit 1993 ist das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge

mehreren Revisionen unterzogen worden, die hautsächlich in

folgenden Zeiträumen stattfanden: 1996 bis 1998, 1998 bis 2001

und zuletzt 2004 bis 2007.

Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen angeführt, die 1998

in das CPV eingeführt wurden:

- Die Struktur der Codes wurde abgeändert, um größere

Kohärenz und Einheitlichkeit zu gewährleisten: Alle Codes

wiesen somit die gleiche Struktur auf je nachdem, wie

spezifisch ein Code ist (je mehr Nullen ein Code enthält,

desto allgemeiner ist er).

- Die Dienstleistungs- und Produktcodes wurden voneinander

getrennt.

- Zahlreiche Codes wurden gestrichen oder verschoben und

neue wurden angelegt. Diese Änderungen wirkten sich sowohl

auf den Hauptteil als auch auf den Zusatzteil des Vokabulars

aus. 1996 umfasste das CPV ungefähr 6000 Codes, während

seiner Revision wurden ungefähr 2500 Codes gestrichen und

ungefähr 5000 hinzugefügt. 1998 umfasste das CPV etwa

8200 Codes.

- Es wurde eine neue Abteilung angelegt, nämlich Abteilung

50: „Reparatur, Wartung und Installation“. Eine Abteilung

wurde gestrichen, und zwar Abteilung 51: „Dienstleistungen

im Einzelhandel und Zwischenhandel, ausgenommen

Kraftfahrzeuge und Motorräder“.

- Andere Abteilungen wurden verbessert, insbesondere

Abteilung 24: „Chemikalien, chemische Erzeugnisse und

synthetische Fasern“, Abteilung 33: „Medizinische und

labortechnische Geräte, optische Geräte und

Präzisionsgeräte, Armbanduhren und Uhren, Arzneimittel und

medizinische Ausstattung“ und Abteilung 52:

„Einzelhandelsdienstleistungen“.

Die Version 1998 des CPV wurde ab 1. Jänner 1999 verwendet.

Zwischen 1998 und 2001 fanden Praxis und Erfahrung in einer

weiteren Überarbeitung des CPV ihren Niederschlag. Die

Seite 7 /18

Aktualisierung beruhte großteils auf den Anregungen und

Kommentaren, die von direkten Benutzern des CPV eingebracht

wurden. Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden einer

umfassenden Sondierung bei den Behörden aller Mitgliedsstaaten,

den Beratenden Ausschüssen (CCMP, CCO), den betroffenen

Berufsverbänden, Mittlern (Euro-Info-Zentren) und Dienstleistern

unterzogen. Darüber hinaus wurde eine Öffentlichkeitsbefragung in

den elf Amtssprachen über die SIMAP-Website

(http://simap.europa.eu) durchgeführt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der

Version 98 des CPV angeführt:

- Mehrere Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue

wurden angelegt. Diese Änderungen betrafen nur den

Hauptteil des Vokabulars, während der Zusatzteil

unverändert blieb. In der Version 1998 umfasste das CPV

ungefähr 8200 Codes; bei der Revision wurden etwa 700

Änderungen vorgenommen, sodass die überarbeitete Version

ungefähr 8300 Codes umfasste.

- Neue Codes wurden hinzugefügt und mehrere

Codebeschreibungen wurden angepasst, damit sie

Marktentwicklungen und den Bedarf der CPV-Nutzer

widerspiegelten.

- Einige Abteilungen wurden verbessert, insbesondere

Abteilung 66 „Dienstleistungen der Versicherungen (ohne

Sozialversicherung und zugehörige Dienstleistungen)“, 67

„Mit den Tätigkeiten der Kreditinstitute und Versicherungen

verbundene Dienstleistungen“ und 64

„Nachrichtenübermittlungsdienste“.

- Mehrere Codes wurden verschoben oder aus dem CPV

gestrichen, um den Geltungsbereich der Vergaberichtlinien

(insbesondere die Abgrenzung zwischen dem Geltungsbereich

der Dienstleistungen im Anhang IA und demjenigen der

Dienstleistungen im Anhang IB der Richtlinie für öffentliche

Dienstleistungen) widerzuspiegeln, nachdem die vier

Nomenklaturen - CPA, NACE, CPC (Vorläufige Fassung) und

die Kombinierte Nomenklatur - durch das CPV ersetzt worden

sind (siehe Abschnitt 4, „Rechtliche Rahmenbedingungen“).

- Die Abteilung 71 „Vermietung von Maschinen und

Ausrüstungen sowie von Gebrauchsgütern“ wurde gestrichen.

Die der Vermietung von Maschinen mit Bedienungspersonal

zugeordneten Codes wurden in die Abteilungen verschoben,

in denen die vom Bedienungspersonal ausgeübte spezielle

Tätigkeit erfasst war. Die Codes, die der Vermietung von

Maschinen ohne Bedienungspersonal oder von

Gebrauchsgütern zugeordnet waren, wurden gestrichen, und

der Benutzer wurde auf die in den Abteilungen 01-41

aufgelisteten Codes verwiesen (siehe CPV 2001,

Erläuterungen).

- Die Abteilung 50 „Reparatur, Wartung und Installation“ wurde

überarbeitet, um die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen

und Bauarbeiten gemäß den Vergaberichtlinien klarzustellen.

Die Überarbeitung des CPV in den Jahren 2004 bis 2007 diente der

Umstellung von der alten, materialorientierten Struktur auf eine

produktorientierte Struktur.

Mehrere Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue

angelegt. Diese Anpassungen betrafen sowohl den Hauptteil als auch

den Zusatzteil des Vokabulars. In seiner neuen Fassung enthielt das

CPV 9454 Codes; während der Überarbeitung wurden 3590 neue

Codes oder neue Beschreibungen angelegt, 4935 Codes und 2462

Beschreibungen entfielen. Von wesentlichen Veränderungen oder

Ergänzungen waren zum Beispiel folgende Bereiche betroffen:

Beschaffung von Verteidigungsgütern, medizinische Ausstattung,

Sportausrüstungen und Musikinstrumente.

Seite 8 /18

Die vorgenommenen Änderungen lassen sich in 4 Haupttypen

gliedern:

1. Neue Codes wurden hinzugefügt und mehrere

Codebeschreibungen überarbeitet, um der Entwicklung des

Marktes und dem Bedarf der CPV-Nutzer Rechnung zu tragen.

2. Eine neue Struktur wurde eingeführt, die statt auf den

Materialien auf der Produktart beruhte. Auch die Struktur des

Zusätzlichen Vokabulars wurde geändert.

3. Softwaredienste und Softwarepakete wurden in zwei Abteilungen

unterteilt. Wenn ein Softwarepaket “von der Stange” (Abteilung

48) gekauft wird, gilt es als Lieferung und unterliegt den

Vergabevorschriften für Lieferungen. Das Programmieren von

Software oder die Beschaffung von maßgeschneiderter Software

(in Abteilung 72) sind als Dienstleistung zu betrachten und

unterliegen den Vorschriften für Dienstleistungen.

4. Das Zusätzliche Vokabular ist nun eine Liste von Attributen, die

den Benutzern helfen soll, Beschreibungen von CPV-Codes durch

Hinzufügungen zu erweitern.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Rechtsstatus des CPV ist in einer Reihe von Dokumenten

zugrunde gelegt; der folgende Überblick erhebt keinen Anspruch auf

Vollständigkeit.

4.1. Hintergrund

1. Empfehlung der Kommission vom 30. Juli 1996 über die

Verwendung des CPV zur Beschreibung des

Vertragsgegenstandes bei öffentlichen Vergaben (ABl. L 222,

3.9.1996, S. 10-12): Darin wurde Auftraggebern die Verwendung

des CPV bei der Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen

empfohlen.

2. Grünbuch Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen

Union: Überlegungen für die Zukunft (KOM(96)583 endgültig

vom 27. November 1996): Darin lud die Kommission alle

Zielgruppen dazu ein, Ratschläge abzugeben, ob das CPV

allgemein eingeführt werden sollte. Die Mitgliedstaaten, die

privaten Vereinigungen und die öffentlichen Institutionen

unterstützten die Einführung des CPV angesichts der Tatsache,

dass die Vorgangsweise bei der Veröffentlichung von

Bekanntmachungen einer Vereinfachung bedurfte.

3. Mitteilung Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen

Union (KOM(98)143 endgültig vom 11. März 1998): Darin lud die

Kommission die öffentlichen Stellen dazu ein, bei der

Ausarbeitung öffentlicher Bekanntmachungen das CPV sowie

Standardformulare zu verwenden und für das Versenden der

Bekanntmachungen die neuen Kommunikations- und

Informationstechnologien zu nutzen.

4.2. Aktueller Stand: eine Rechtsgrundlage für das CPV

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

angenommen, durch die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche

Aufträge (CPV) zum einzig zulässigen Klassifikationssystem für

öffentliche Aufträge in der EU werden soll. Die erste Verordnung

über das CPV wurde im Dezember 2002 erlassen. Die Verordnung

Nr. 2151/2003 führte die verpflichtende Verwendung des CPV ab 16.

Dezember 2003 ein.

Der Vorschlag, die vier bestehenden Nomenklaturen durch das CPV

zu ersetzen und damit die europaweite Verwendung des CPV als

einzig zulässiges System festzulegen, war Teil eines

Seite 9 /18

vorgeschlagenen Maßnahmenpakets zur Vereinfachung und

Modernisierung der Vergaberichtlinien (siehe IP/00/461). Nach den

Vergaberichtlinien sind die Nomenklaturen für drei Zwecke zu

verwenden: die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den

Vergabebekanntmachungen, die Erstellung der in der Richtlinie

vorgeschriebenen Statistiken und die Definition des

Anwendungsbereichs. Würden sie durch das CPV ersetzt, hätte dies

keinerlei Auswirkungen auf den Geltungsbereich der Richtlinien oder

die Aufteilung der Anhänge. Im Übrigen erleichtert das CPV die

Erfüllung der Statistikverpflichtungen und damit die Arbeit von

Auftraggebern und nationalen Behörden. Auf internationaler Ebene

ermöglicht das CPV eine bessere Vergleichbarkeit der Daten mit

denjenigen, die auf den Klassifikationen basieren, die in den

Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das öffentliche

Beschaffungswesen angewandt werden.

Mit der jetzt vorgeschlagenen Verordnung soll eine eigene

Rechtsgrundlage für das CPV und die zukünftigen Verfahren zu

seiner Aktualisierung geschaffen werden. Wie alle Nomenklaturen

wird das CPV an Markttrends angepasst werden müssen, um dem

sich ändernden Bedarf der Benutzer (Auftraggeber, potenzielle

Auftragnehmer und Mittler) gerecht zu werden.

5. Aufbau

Das CPV besteht in seiner aktuellen Ausgabe aus einem Hauptteil

und einem Zusatzteil, die beide in 22 offiziellen EU-Sprachen

verfügbar sind.

5.1. Hauptvokabular

Das Hauptvokabular umfasst zur Zeit ungefähr 9454 Begriffe zur

Auflistung der Güter, Arbeiten und Dienstleistungen, die im

Beschaffungswesen allgemein benötigt werden.

Die Struktur besteht in einem neunstelligen Zifferncode, an dessen

letzter Stelle eine Prüfziffer steht. Die ersten beiden Ziffern bilden

einen Block, in dem 99 Abteilungen Platz finden. Die nächsten sechs

Ziffern stellen jeweils eine Ebene der Klassifizierung dar, sodass jede

einzelne Ebene höchstens 9 Gruppen umfassen kann. Nullen stehen

außer bei den ersten beiden Ziffern stets am Ende eines Codes und

geben den Genauigkeitsgrad des Codes an (je mehr Nullen ein Code

enthält, desto allgemeiner ist er). Wenn nämlich eine

Klassifikationsebene nicht weiter unterteilt ist, wird an die Stelle für

die nächste Ebene (mit höherem Detaillierungsgrad) eine „0“

gesetzt.

Die Gliederung in Abteilung, Gruppe, Klasse, Kategorie und

Unterkategorie bleibt weiterhin bestehen. Anhang 1 enhält eine Liste

der Abteilungen im CPV 2008.

Das CPV ist noch nicht mit einer systematischen Beschreibung für

jeden Code ausgestattet. Die Codes, die Güter bezeichnen, enthalten

jedoch Bestandteile oder Kombinationen von Informationen wie z. B.

die Hauptbezeichnung eines Produkts, die Produktart und manchmal

auch andere Details,

z. B.

03115110-4 Baumwolle

03117130-4 Pflanzen für die Herstellung von

Insektiziden

Die Codes für Dienstleistungen und Arbeiten enthalten folgende

Informationen:

- Art der erbrachten Dienstleistung

- wofür oder für wen die Dienstleistung bereitgestellt oder von

wem die Dienstleistung erbracht wird,

z. B.

45262420-1 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen

Seite 10 /18

90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen

92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern

5.2. Zusätzliches Vokabular

Der neue Zusatzteil des Vokabulars soll den Auftraggebern helfen,

den Auftragsgegenstand umfassend zu beschreiben. Er besteht aus

zwei Buchstaben (der erste bezeichnet den Abschnitt, z. B. Produkte,

der zweite bezeichnet die Gruppe), zwei Ziffern zur Bezeichnung der

Attribute und einer Prüfziffer.

Die wichtigsten Abschnitte sind in Anhang 2 dieser Anleitung

angeführt.

6. Praktische Anwendung des CPV

6.1. Wo ist das CPV zu finden

Die aktuelle Fassung des CPV (CPV 2008), die für die

Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen verwendet wird, ist

auf der SIMAP-Homepage unter folgender Adresse zu finden:

http://simap.europa.eu

Außerdem findet man sie auf der Eur-Lex-Website: http://eurlex.

europa.eu.

Ab 15. September 2008 wird ausschließlich die Fassung des CPV

gemäß Verordnung Nr. 2195/2002, geändert durch die Verordnung

213/2008, zu verwenden sein.

6.2. Wie wählt man einen Code aus

Der öffentliche Auftraggeber sollte versuchen, einen Code zu finden,

der möglichst genau mit seinem Bedarf übereinstimmt. In den

Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen

öffentlicher Aufträge (siehe Website eNotices) ist es natürlich

möglich, mehr als nur einen Code zu verwenden. Der erste wird

jedoch als Titel gelten. Deswegen kann er ein wenig allgemeiner (mit

mehr Nullen am Ende) als die anderen sein, zum Beispiel, wenn

sich kein genauer Code als passend erweist.

Es ist wichtig, nicht darauf zu vergessen, dass aus dem

Hauptvokabular mehr als nur ein Code ausgewählt werden kann,

besser ist es jedoch, nicht mehr als 20 Codes auszuwählen.

Jeder Code kann entsprechend dem speziellen Bedarf der

Beschaffungsstelle weiter detailliert werden; dies geschieht durch die

Verwendung mehrerer Codes, die aus den Codes im Zusätzlichen

Vokabular ausgewählt werden.

Beispiel: Eine Beschaffungsstelle, die am Ankauf von

Personenkraftwagen interessiert ist, wird zur Beschreibung ihres

Objekts die folgenden Codes auswählen:

34110000-1 Personenkraftwagen

MB02-8 rechtsgesteuert

CA36-8 Euro 5 (Brennstoff)

6.3. Wie sind Codes in der Praxis aufzufinden

a) Suche in der Struktur

Werfen Sie im Hauptvokabular einen Blick auf die Überschriften der

Abteilungen (siehe Anhang 1), um Ihre Suche einzugrenzen.

Beispiel: Wenn Sie Codes zur Beschreibung von Dienstleistungen für

technische Ausbildung suchen, sollte es einfacher und zeitsparend

sein, direkt in Abteilung 80 Allgemeine und berufliche Bildung

nachzusehen.

Verfolgen Sie dann jede Ebene der CPV-Struktur solange weiter, bis

Sie die gesuchten Codes finden.

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Beispiel: Wenn Sie mehrere spezielle Röntgengeräte (wie

Zahnröntgengeräte, Gammakameras und Röntgentische) suchen,

könnten Sie in Abteilung 33 „Medizinische Ausrüstungen,

Arzneimittel und Körperpflegeprodukte“ beginnen, anschließend

wählen Sie einen Code aus den folgenden Gruppen:

33100000-1 Medizinische Geräte

33600000-6 Arzneimittel

33700000-7 Körperpflegeprodukte

33900000-9 Postmortem- und Bestattungsartikel

Nach Auswahl des Codes 33100000-1 setzen Sie Ihre Suche bei den

folgenden Klassen fort:

33110000-4 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und

tiermedizinische Anwendungen

33120000-7 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte

33130000-0 Dentalgeräte

33140000-3 Medizinische Verbrauchsartikel

33150000-6 Geräte für Strahlentherapie, Mechanotherapie,

Elektrotherapie und Physiotherapie

33160000-9 Operationstechnik

33170000-2 Anästhesie und Reanimation

33180000-5 Funktionsunterstützung

33190000-8 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte

Die Klasse, bei der eine weitere Aufschlüsselung in Kategorien

erforderlich ist, sollte 33110000 sein:

33110000-4 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und

tiermedizinische Anwendungen

33111000-1 Röntgengeräte

33112000-8 Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung

33113000-5 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte

33114000-2 Ausrüstung für Spektroskopie

33115000-9 Ausrüstung für Tomografie

Dann kann die Kategorie 33111000 noch weiter detailliert werden:

33111000-1 Röntgengeräte

33111100-2 Röntgentisch

33111200-3 Röntgenstationen

33111300-4 Röntgenentwicklungsmaschinen

33111400-5 Fluoroskope

33111500-6 Dentalröntgenausstattung

33111600-7 Radiografiegeräte

33111700-8 Angiografie-Raum

33111800-9 Röntgendiagnosesystem

Schließlich können Sie diese Aufstellung nach Ihren Erfordernissen in

die restlichen Unterkategorien ausbauen:

33111610-0 Magnet-Resonanz-Anlage

33111620-3 Gammakameras

33111640-9 Thermografen

33111650-2 Mammografie-Ausrüstung

33111660-5 Knochendensitometer

Dieses Vorgehen mag zeitaufwendig erscheinen, führt jedoch zu

einer sehr präzisen Bestimmung der Codes.

b) Suche nach Schlüsselwörtern

Codes können auch gefunden werden, indem man nach speziellen

Schlüsselwörtern in den Codebeschreibungen sucht und dabei die

Autofilter-Datenoption in einem Tabellenkalkulationsdokument (in

Excel oder einer entsprechenden anderen Software) verwendet.

Beispiel: Lieferanten, die sich für Bekanntmachungen betreffend

frisches und verarbeitetes Gemüse interessieren, könnten zuerst

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Codes suchen, die das Wort „Gemüse“1 enthalten. Diese Suche

würde folgendes Ergebnis liefern:

03200000-3 Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und Obst

03212000-0 Kartoffeln/Erdäpfel und Trockengemüse

03212200-2 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte und

Hülsenfrüchtler

03212210-5 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte

03220000-9 Gemüse, Obst und Schalenfrüchte

03221000-6 Gemüse

03221100-7 Wurzel- und Knollengemüse

03221110-0 Wurzelgemüse

03221120-3 Knollengemüse

03221200-8 Fruchtgemüse

03221300-9 Blattgemüse

03221400-0 Kohlgemüse

15300000-1 Obst, Gemüse und zugehörige Erzeugnisse

15330000-0 Verarbeitetes Obst und Gemüse

15331000-7 Verarbeitetes Gemüse

15331100-8 Frisches oder tiefgekühltes Gemüse

15331110-1 Verarbeitetes Wurzelgemüse

15331120-4 Verarbeitetes Knollengemüse

15331130-7 Bohnen, Erbsen, Paprika, Tomaten/Paradeiser und

anderes Gemüse

15331140-0 Blatt- und Kohlgemüse

1 Ergebnisse für eine in Englisch durchgeführte Suchanfrage.

15331170-9 Tiefgekühltes Gemüse

15331400-1 Gemüsekonserven und/oder Dosengemüse

15331460-9 Gemüsekonserven

15331480-5 Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse

15331500-2 In Essig konserviertes Gemüse

16613000-5 Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben

von Samen, Körnern oder Trockengemüse

42212000-5 Maschinen zur Verarbeitung von Getreide oder

Trockengemüse

Dann kann die Suche eingeschränkt werden, und es können weitere

Details gesucht werden. Der Lieferant wird sich nur Pfade ansehen,

die vor oder nach möglicherweise auf seine Branche zutreffenden

Codes angeordnet sind.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, auch in benachbarten

Codes zu suchen, die an die von Ihnen gefundenen Codes

anschließen, und die Suche mit anderen Schlüsselwörtern zu

wiederholen.

Im Zusatzteil des Vokabulars suchen Sie zuerst in den

Hauptabschnitten, die mit den Buchstaben A bis Z bezeichnet sind,

gehen anschließend zu den Gruppen über und suchen dann, sooft

weitere Details nötig sind, in der direkt mit dem Objekt der

Vergabebekanntmachung in Zusammenhang stehenden Gruppe nach

einem passenden Code. Unten sind einige Beispiele angeführt.

6.4. Beispiele

Beispiel A:

Ein Auftraggeber möchte einen Straßentransport für ein

zerbrechliches Hightechgerät besorgen. In diesem Fall könnten

folgende Codes für ihn maßgeblich sein:

Seite 13 /18

60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer

Abfalltransport)

60100000-9 Straßentransport/-beförderung

60110000-6 Öffentlicher Verkehr (Straße)

60120000-5 Taxiverkehr

[…]

Der Auftraggeber sollte bei 60100000-9 „Straßentransport/-

beförderung” nachschlagen, weil es keinen niedrigeren Code gibt,

der seinem speziellen Bedarf entspricht. Dann kann er den Code

60100000-9 präzisieren, indem er einen oder mehrere Codes aus

dem Zusätzlichen Vokabular verwendet. In diesem Fall könnte es der

Code MB02-8 „rechtsgesteuert” sein, sofern der Auftraggeber Engländer

oder Ire ist.

Beispiel B:

Ein Auftraggeber beabsichtigt, einen Kindergarten zu errichten und

diesen teilweise mit Möbeln und anderem Lehrmaterial für Kinder

auszustatten. Diese Ausschreibung hat offensichtlich eine doppelte

Aufgabenstellung. Einerseits ist der Auftraggeber an der Arbeit

interessiert und wird daher, um einen passenden Code zu finden,

folgenden Pfad verfolgen:

45000000-7 Bauarbeiten

45200000-9 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie

Tiefbauarbeiten

45210000-2 Bauleistungen im Hochbau

45214000-0 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten

45214100-1 Bauarbeiten für Kindergärten

Andererseits will er das Gebäude mit bestimmten Gütern ausrüsten

und könnte daher folgenden Pfad verfolgen:

39000000-2 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör,

Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel

39100000-3 Möbel

39160000-1 Schulmöbel

39161000-8 Kindergartenmöbel

39162000-5 Lehrmaterial

Dann sollte sich der Auftraggeber folgende Codes ansehen:

45214100-1 Bauarbeiten für Kindergärten, 39161000-8

Kindergartenmöbel, 39162000-5 Lehrmaterial.

Beispiel C:

Eine Beschaffungsstelle sucht einen passenden Code, um die

Errichtung eines komplett ausgestatteten und betriebsfertigen

Sprachlabors zu beschreiben.

Am ehesten wird folgender Code zutreffen:

45214430-3 Bau von Sprachlaboren

Um eine deutlichere Definition für das Objekt festzulegen, würde die

Beschaffungsstelle einen speziellen Code hinzufügen, den sie aus

dem Zusätzlichen Vokabular auswählt; ein passender Code wäre wie

folgt zu suchen: unter Abschnitt D: Allgemeines, Verwaltung DA17-2

Schlüsselfertiges Projekt.

Beispiel D:

Eine Beschaffungsstelle interessiert sich für den Ankauf von

Walzmaschinen für allgemeine Zwecke und von Teilen für diese

Maschinen. Um die am besten geeigneten Codes zu finden, könnte

sie folgenden Pfad verfolgen:

42000000-6 Industrielle Maschinen

… …

Seite 14 /18

42900000-5 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke

42930000-4 Zentrifugen, Kalander oder Verkaufsautomaten

… …

42932000-8 Kalander

42932100-9 Walzmaschinen

… …

42950000-0 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke

… …

42954000-8 Teile für Walzmaschinen

Sie könnte auch einfach nach Codes suchen, die den Wortteil “Walz”

enthalten, und dafür die Datenoption Autofilter in Excel verwenden.

Dann könnte sie aus diesen Codes nach Überprüfung des Pfades eine

Auswahl treffen.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, auch benachbarte Codes

anzusehen, die an die von Ihnen bereits gefundenen Codes

anschließen.

7. Verbindung mit anderen Nomenklaturen

Was den Geltungsbereich der Richtlinien anbelangt, kommt den

Nomenklaturen der CPC (Vorläufige Fassung) und der NACE der

Vorrang zu, falls Divergenzen zwischen ihnen und dem CPV

auftreten. Auf der SIMAP-Website sind bereits mehrere nützliche

Entsprechungstabellen in verschiedenen Dateiformaten verfügbar.

7.1. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2003

und dem CPV 2008

Wenn einem Code aus dem CPV 2003 mehr als eine Entsprechung

im CPV 2008 gegenüber steht, sollte der Benutzer prüfen, welcher

Code bzw. welche Codes angemessen ist/sind.

Benutzer der Entsprechungstabelle zwischen CPV 2003 und CPV

2008 sollten beachten, dass für ein Codepaar in den verschiedenen

Fassungen nicht immer völlig idente Begriffe vorliegen. Folglich

sollten die in dieser Entsprechungstabelle angeführten Paare als

Hinweis und nicht als definitiv betrachtet werden. Anders gesagt

kann man die Tabelle so auffassen, dass sie Hinweise darauf gibt, in

welchem Abschnitt des CPV in der Fassung 2008 der richtige Code

bzw. die richtigen Codes enthalten ist/sind. Benutzer sollten dann

darangehen, diesen Abschnitt zu prüfen, um den bzw. die am besten

geeigneten Code/s zu finden.

7.2. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2008

und der CPC (Vorläufige Fassung)

Diese Tabelle kann dazu verwendet werden, die Vorgangsweise

festzustellen, die gemäß den Richtlinien 2004/17 und 2004/18 zu

befolgen ist.

Der Benutzer kann zu einem Code im CPV 2008, für den er sich

interessiert, problemlos den entsprechenden CPC-Code finden. Die

Tabelle enthält auch die Kategorie, welcher der CPV-Code gemäß der

Richtlinie 2004/18 angehört.

Beispiel: Eine Beschaffungsstelle möchte herausfinden, welcher

CPC-Code der folgenden Dienstleistung im CPV entspricht:

71354200-6 Luftbildvermessung

Sie wird in der CPV-Spalte für den Code 71354200 (die Prüfziffer ist

nicht erforderlicht) suchen und feststellen, dass er dem CPC-Code

86754 entspricht (Richtlinie 2004/18, Kategorie Nr. 12).

8. Schlussfolgerungen

Eine ideale Situation wäre unter der Voraussetzung gegeben, dass

die Verwendung der CPV-Codes in einem größeren internationalen

Kontext und für Verträge unterhalb der Schwellenwerte verpflichtend

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eingeführt wird. Dies würde zu einer Erhöhung der Transparenz

führen und könnte die Bereitstellung umfassender Statistiken

erleichtern.

Außerdem sollte das CPV niemals als endgültig betrachtet werden,

weil es sich mit dem wechselnden Bedarf der Benutzer

fortentwickeln wird. Öffentliche Auftraggeber und

Wirtschaftsteilnehmer werden regelmäßig zum CPV befragt und

fortlaufend eingeladen werden, bei der Kommission Vorschläge für

eine weitere Verbesserung des CPV einzubringen. Das CPV wird

laufend überarbeitet und weiterentwickelt werden, um der

Komplexität verschiedener Sektoren des Beschaffungsmarktes in

zufriedenstellender Weise Rechnung zu tragen.

Anhang 1: Abteilungen des CPV 2008

03000000-1 Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der

Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige

Erzeugnisse

09000000-3 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere

Energiequellen

14000000-1 Bergbau, Basismetalle und zugehörige Erzeugnisse

15000000-8 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige

Erzeugnisse

16000000-5 Landwirtschaftsmaschinen

18000000-9 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör

19000000-6 Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe

22000000-0 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse

24000000-4 Chemische Erzeugnisse

30000000-9 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer,

außer Möbeln und Softwarepaketen

31000000-6 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und

Verbrauchsartikel; Beleuchtung

32000000-3 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und

Fernmeldeanlagen und Zubehör

33000000-0 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und

Körperpflegeprodukte

34000000-7 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke

35000000-4 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,

Polizei und Verteidigung

37000000-8 Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren,

Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör

38000000-5 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer

Gläser)

39000000-2 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör,

Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und

Reinigungsmittel

41000000-9 Rohwasser und aufbereitetes Wasser

42000000-6 Industrielle Maschinen

43000000-3 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten,

Baumaschinen

44000000-0 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte

(elektrische Apparate ausgenommen)

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45000000-7 Bauarbeiten

48000000-8 Softwarepaket und Informationssysteme

50000000-5 Reparatur- und Wartungsdienste

51000000-9 Installation (außer Software)

55000000-0 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und

des Einzelhandels

60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer

Abfalltransport)

63000000-9 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr;

Reisebürodienste

64000000-6 Post- und Fernmeldedienste

65000000-3 Versorgungsunternehmen

66000000-0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

70000000-1 Immobiliendienste

71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und

Ingenieurbüros und Prüfstellen

72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und

Hilfestellung

73000000-2 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige

Beratung

75000000-6 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung

und Sozialversicherung

76000000-3 Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene

Dienstleistungen

77000000-0 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft,

Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht

79000000-4 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,

Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

80000000-4 Allgemeine und berufliche Bildung

85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

90000000-7 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und

Umweltschutzdienste

92000000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und

Sport

98000000-3 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste

Anhang 2: Unterteilungen des Zusätzlichen

Vokabulars

Abschnitt A: Materialien

Gruppe A: Metalle und Legierungen

Gruppe B: Nichtmetalle

Abschnitt B: Zustand, Form, Verpackung und Aufmachung

Gruppe A: Zustand

Gruppe B: Shape

Gruppe C: Verpackung und Aufmachung

Abschnitt C: Materialien/Produkte mit speziellen

Eigenschaften und Betriebsarten

Gruppe A: Materialien/Produkte mit speziellen Eigenschaften

Gruppe B: Betriebsart

Abschnitt D: Allgemeines, Verwaltung

Gruppe A: Attribute für Allgemeines und Verwaltung

Abschnitt E: Benutzer/Empfänger

Gruppe A: Benutzer oder Empfänger

Abschnitt F: Vorgesehene Verwendung

Gruppe A: Bildung und Ausbildung

Gruppe B: Sicherheit

Gruppe C: Abfall

Gruppe D: Jahreszeitlich gebundene Verwendung

Gruppe E: Postwesen

Gruppe F: Reinigung

Gruppe G: Andere Bestimmungen und Verwendungen

Abschnitt G: Maße und Gewichte

Gruppe A: Maße und Leistung

Gruppe B: Häufigkeit

Gruppe C: Andere Angaben

Abschnitt H: Übrige Attribute für Nahrungsmittel, Getränke

und Mahlzeiten

Gruppe A: Attribute für Nahrungsmittel, Getränke und Mahlzeiten

Abschnitt I: Übrige Attribute für Bauarbeiten

Gruppe A: Attribute für Bauarbeiten

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Abschnitt J: Übrige Attribute für Datenverarbeitung,

Informationstechnologie oder Kommunikation

Gruppe A: Attribute für Datenverarbeitung, Informationstechnologie

oder Kommunikation

Abschnitt K: Übrige Attribute für Energie und

Wasserversorgung

Gruppe A: Attribute für Energie und Wasserversorgung

Abschnitt L: Übrige Medizin- und Laborattribute

Gruppe A: Medizin- und Laborattribute

Abschnitt M: Übrige Attribute Verkehr

Gruppe A: Attribute für bestimmte Fahrzeugarten

Gruppe B: Fahrzeugeigenschaften

Gruppe D: Attribute für Sondertransporte

Gruppe E: Attribute für Sondertransporte

Gruppe F: Mit Fahrzeugverwendung

Abschnitt P: Mietdienstleistungen

Gruppe A: Miet- oder Pachtdienstleistungen

Gruppe B: Besatzungs-, Fahrer- oder

Bedienungspersonaldienstleistungen

Abschnitt Q: Übrige Attribute für Werbe- und

Rechtsberatungsdienstleistungen

Gruppe A: Werbedienstleistungen

Gruppe B: Rechtsberatungsdienstleistungen

Abschnitt R: Übrige Attribute für

Forschungsdienstleistungen

Gruppe A: Medizinische Forschung

Gruppe B: Wirtschaftsforschungsdienstleistungen

Gruppe C: Technologieforschung

Gruppe D: Forschungsgebiete

Abschnitt S: Übrige Attribute für Finanzdienstleistungen

Gruppe A: Bankdienstleistungen

Gruppe B: Versicherungsdienstleistungen

Gruppe C: Pensionsdienstleistungen

Abschnitt T: Übrige Attribute für Druckerdienstleistungen

Gruppe A: Druckerdienstleistungen

Abschnitt U: Übrige Attribute für

Einzelhandelsdienstleistungen

Gruppe A: Einzelhandelsdienstleistungen für Lebensmittel

Gruppe B: Einzelhandelsdienstleistungen für Nichtlebensmittel

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Anhang 3

Glossar

• NRZZ: Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem

Gebiet des Zollwesens

• CPA: Güterklassifikation in Verbindung mit den

Wirtschaftszweigen (CPA = Classification of Products by Activity)

• CPC: Zentrale Gütersystematik (Nomenklatur der Vereinten

Nationen) (CPC = Central Product Classification (United Nations

nomenclature))

• CPV: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (ab 1994)

(CPV = Common Procurement Vocabulary (from 1994 on) )

• CPV: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (1993)

(CPV = Common Procurement Vocabulary (1993)

• EU: Europäische Union

• GPA: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

(GPA = Government Procurement Agreement)

• HS: Harmonisiertes System

• ISIC: Internationale Systematik der Wirtschaftszweige

(ISIC = International Standard Industrial Classification)

• NACE: Europäische Systematik der Wirtschaftszweige

• PRODCOM: Güterliste der Europäischen Union (PRODucts of the

European COMmunity)

• IWA: Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel

• UNCCS: Allgemeines Codierungssystem der Vereinten Nationen

(UNCSS = United Nations Common Coding System)

Die Abkürzungen können je nach Sprache unterschiedlich sein.

 

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