Anleitung zum Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Zielsetzungen des CPV 3. Geschichtlicher Rückblick 4. Rechtliche Rahmenbedingungen 4.1. Hintergrund 4.2. Aktueller Stand: eine Rechtsgrundlage für das CPV 5. Aufbau 5.1. Hauptvokabular 5.2. Zusätzliches Vokabular 6. Praktische Anwendung des CPV 6.1. Wo ist das CPV zu finden 6.2. Wie wählt man einen Code aus 6.3. Wie sind Codes in der Praxis aufzufinden a) Suche in der Struktur b) Suche nach Schlüsselwörtern 6.4. Beispiele 7. Verbindung mit anderen Nomenklaturen 7.1. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2003 und dem CPV 2008 7.2. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2008 und der CPC (Vorläufige Fassung) 8. Schlussfolgerungen Anhang 1: Abteilungen des CPV 2008 Anhang 2: Unterteilungen des Zusätzlichen Vokabulars Anhang 3 Seite 3 /18 1. Einleitung Im Hinblick auf die Förderung eines leistungsfähigen Binnenmarkts regt die Kommission Auftragnehmer und Auftraggeber dazu an, bestmögliche Praktiken anzuwenden sowie elektronische Kommunikations- und Informationstechnologie zur Bereitstellung aller relevanten Informationen einzusetzen, um ein optimales Preis- Leistungs-Verhältnis im öffentlichen Auftragswesen zu gewährleisten. In der Absicht, das öffentliche Auftragswesen transparenter und effizienter zu gestalten, hat die Kommission 1993 das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) ausgearbeitet. 2. Zielsetzungen des CPV Das CPV dient dazu, anhand eines einheitlichen Klassifikationssystems für das öffentliche Auftragswesen die von den Auftraggebern zur Beschreibung des Vertragsgegenstandes verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen, indem den potenziellen Anwendern (Auftraggebern, Bewerbern oder Bietern in Vergabeverfahren) ein geeignetes Instrument angeboten wird. Die Verwendung einheitlicher Codes erleichtert die Anwendung der Bekanntmachungsvorschriften sowie den Zugang zu Informationen, wodurch Folgendes gewährleistet wird: • größere Transparenz im öffentlichen Auftragswesen; • leichteres Erkennen von Geschäftsmöglichkeiten, die in der Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht werden; • Schaffung der Möglichkeit, ein Informationssystem für das öffentliche Auftragswesen einzurichten und das Fehlerrisiko beim Übersetzen von Vergabebekanntmachungen zu verringern, da Seite 4 /18 das CPV in 22 offizielle Sprachen der Europäischen Gemeinschaften übersetzt wird; • Vereinfachung der Erstellung von Vergabebekanntmachungen und insbesondere der Beschreibung des Vertragsgegenstandes und damit Erleichterung dieser Aufgabe für die Auftraggeber; • Vereinfachung der Ausarbeitung von Statistiken über das öffentliche Auftragswesen, da das CPV mit den weltweit verwendeten Handelsmonitoren (insbesondere mit jenen, die von den Vereinten Nationen verwendet werden) kompatibel ist. 3. Geschichtlicher Rückblick Der CPV geht auf mehrere internationale Nomenklaturen für die Klassifizierung von Produkten (in der vorliegenden Anleitung bezieht sich der Ausdruck „Produkt“ sowohl auf Güter als auch auf Dienstleistungen) zurück: die Zentrale Gütersystematik (CPC), die Internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC) und die Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA). Die Zentrale Gütersystematik ist eine internationale Nomenklatur, die von den Vereinten Nationen für die Überwachung des Welthandels entwickelt wurde. Sie bietet in erster Linie einen allgemeinen Rahmen für internationale Vergleiche von Statistiken über Güter, Dienstleistungen und Anlagewerte und gibt außerdem für andere Klassifikationssysteme einen Orientierungsrahmen vor. Die Internationale Systematik der Wirtschaftszweige ist eine Nomenklatur, deren Ausarbeitung von den Vereinten Nationen gefördert wurde, um wirtschaftliche Tätigkeiten zu klassifizieren. Ihr europäisches Gegenstück ist die Europäische Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), die im Oktober 1990 erstmals veröffentlicht wurde (NACE Rev.1). NACE Rev.1 beruhte zwar auf ISIC Rev.3, war jedoch ausführlicher, um die Darstellung und Überwachung der europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Diese beiden Systematiken können als Grundlage für den Aufbau der CPA betrachtet werden. Die CPA wurde als System mit sechsstelligen Codes entwickelt, das sich direkt auf die Klassifikationsstruktur von NACE Rev. 1 bezieht (die ersten vier Ziffern sind identisch) und eine besser auf die Bedürfnisse Europas zugeschnittene Produktsystematik liefern soll. Die endgültige Fassung der CPA wurde im August 1992 erstellt, und die Codes und Beschreibungen wurden mit der CPC und dem Harmonisierten System (HS) verknüpft. Geschichtlicher Überblick über das CPV CPC ISIC Projekte einer europäischen Gütersystematik NACE Rev.1 Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen CPA Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge CPV 93 Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge 1996 CPV 94 Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge 2002 CPV 2002 Seite 5 /18 heute Vergabebekanntmachungen müssen keine vollständigen Anforderungspezifikationen enthalten, sondern nur ausreichend genau sein, damit potenzielle Auftragnehmer entscheiden können, ob es sich lohnt, die Spezfikationen anzufordern. Es war jedoch offensichtlich, dass die CPA für die Zwecke der öffentlichen Beschaffung nicht detailliert genug war (z. B. waren zur Erfassung aller auf dem Markt verfügbaren Computer nur zwei Codes vorgesehen). Wann immer ein Käufer von Dutzenden von Lieferanten kontaktiert wurde, die seinen Bedarf nicht decken konnten, wurde von allen Beteiligten Zeit und Geld verschwendet. Es war klar, dass die CPA in vielen Bereichen nicht detailliert genug sein würde, um die Güter, Arbeiten und Dienstleistungen, an denen die Organisationen interessiert waren, klar zu beschreiben. Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, musste die Systematik völlig neu strukturiert werden. Trotz ihrer Mängel wurde die CPA vor allem deswegen als Grundlage für die neue Referenzsystematik für das öffentliche Auftragswesen gewählt, weil sie auf europäischer Ebene kohärent und für die Wirtschaftsstruktur der Europäischen Gemeinschaft gut geeignet war. Die Struktur der CPA zielte jedoch eher auf die Lieferanten als auf die Abnehmer ab, und die Systematik musste völlig neu überdacht werden, um sie besser auf den Beschaffungsprozess abzustimmen. Kommentare und Beiträge zu dieser Frage wurden in einem neuem, 1993 herausgegebenen Codierungssystem berücksichtigt - der Version 1 des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (CPV). Der numerische Teil der Codes wurde durch zwei weitere Ziffern auf einen achtstelligen Code erweitert. Außerdem wurde eine Liste zusätzlicher Codes ausgearbeitet, um den Anwendern die Möglichkeit zu bieten, dem Hauptcode weitere Informationen hinzuzufügen. Dieses Vorgehen steigerte die Tauglichkeit und Benutzerfreundlichkeit des Klassifikationssystems. Eine zweite Version der Nomenklatur wurde im Juni 1994 herausgegeben. Es wurden formale und sachliche Änderungen vorgenommen. Der Name wurde auf Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge geändert, die Kurzform CPV blieb bestehen. Zu den Änderungen in sachlicher Hinsicht gehörte die Einführung einer zusätzlichen Ziffer als Prüfziffer für die Verhinderung von Tippfehlern. Die Prüfziffer war durch einen Bindestrich von den ersten acht Ziffern abgetrennt. Andere Anpassungen ergaben sich aus Abstimmungen, die mit Regierungsvertretern, der CPAArbeitsgruppe, den Euro-Info-Zentren sowie mit Lieferanten und Käufern durchgeführt wurden. Die im CPV vorgesehenen Codes wiesen somit folgende Struktur auf: Abteilung 35000000-4 Andere Transportmittel Gruppe 35100000-5 Schiffe und Boote … … Klasse 35110000-8 Schiffe Kategorie 35112000-2 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die Personen- oder Güterbeförderung Unterkategorie 35112100-3 Kreuzfahrtschiffe, Fähren und dergleichen, die hauptsächlich für die Personenbeförderung dienen Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge, 2. Revision CPV 2008 Seite 6 /18 35112110-6 Fähren 35112180-7 Kreuzfahrt- oder Ausflugsschiffe a.n.g. 35112200-4 Tanker … … Diese Struktur wurde für Güter verwendet; Dienstleistungen wurden auf zwei verschiedene Arten klassifiziert. Dienstleistungen, die sich auf ein Industrieprodukt beziehen, wurden unter Verwendung der Produktcodes codiert und erhielten die „Kategorie“ Nummer 9. Zum Beispiel wurde die Installation von Computern, wie folgt, den Produktcodes für Datenverarbeitungsanlagen zugeordnet, z. B.: 30029000 Installation von Computern und anderen Datenverarbeitungsanlagen. Nicht auf ein Produkt bezogene Dienstleistungen erhielten Codes in einer eigenen Abteilung, die von der Art der Dienstleistung abhing. Z. B.: 60000000 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen … … 60200000 Sonstiger Landverkehr 60210000 Sonstige Personenbeförderung im Linienlandverkehr 60211000 Personenbeförderunge im Stadt- und Vorort-Bahnverkehr 60211010 Vorwiegend oberirdische Personenbeförderung im Stadt- und Vorort-Bahnverkehr 60211020 Vorwiegend unterirdische Personenbeförderung im Stadt- und Vorort-Bahnverkehr Seit 1993 ist das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge mehreren Revisionen unterzogen worden, die hautsächlich in folgenden Zeiträumen stattfanden: 1996 bis 1998, 1998 bis 2001 und zuletzt 2004 bis 2007. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen angeführt, die 1998 in das CPV eingeführt wurden: - Die Struktur der Codes wurde abgeändert, um größere Kohärenz und Einheitlichkeit zu gewährleisten: Alle Codes wiesen somit die gleiche Struktur auf je nachdem, wie spezifisch ein Code ist (je mehr Nullen ein Code enthält, desto allgemeiner ist er). - Die Dienstleistungs- und Produktcodes wurden voneinander getrennt. - Zahlreiche Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue wurden angelegt. Diese Änderungen wirkten sich sowohl auf den Hauptteil als auch auf den Zusatzteil des Vokabulars aus. 1996 umfasste das CPV ungefähr 6000 Codes, während seiner Revision wurden ungefähr 2500 Codes gestrichen und ungefähr 5000 hinzugefügt. 1998 umfasste das CPV etwa 8200 Codes. - Es wurde eine neue Abteilung angelegt, nämlich Abteilung 50: „Reparatur, Wartung und Installation“. Eine Abteilung wurde gestrichen, und zwar Abteilung 51: „Dienstleistungen im Einzelhandel und Zwischenhandel, ausgenommen Kraftfahrzeuge und Motorräder“. - Andere Abteilungen wurden verbessert, insbesondere Abteilung 24: „Chemikalien, chemische Erzeugnisse und synthetische Fasern“, Abteilung 33: „Medizinische und labortechnische Geräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte, Armbanduhren und Uhren, Arzneimittel und medizinische Ausstattung“ und Abteilung 52: „Einzelhandelsdienstleistungen“. Die Version 1998 des CPV wurde ab 1. Jänner 1999 verwendet. Zwischen 1998 und 2001 fanden Praxis und Erfahrung in einer weiteren Überarbeitung des CPV ihren Niederschlag. Die Seite 7 /18 Aktualisierung beruhte großteils auf den Anregungen und Kommentaren, die von direkten Benutzern des CPV eingebracht wurden. Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden einer umfassenden Sondierung bei den Behörden aller Mitgliedsstaaten, den Beratenden Ausschüssen (CCMP, CCO), den betroffenen Berufsverbänden, Mittlern (Euro-Info-Zentren) und Dienstleistern unterzogen. Darüber hinaus wurde eine Öffentlichkeitsbefragung in den elf Amtssprachen über die SIMAP-Website (http://simap.europa.eu) durchgeführt. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der Version 98 des CPV angeführt: - Mehrere Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue wurden angelegt. Diese Änderungen betrafen nur den Hauptteil des Vokabulars, während der Zusatzteil unverändert blieb. In der Version 1998 umfasste das CPV ungefähr 8200 Codes; bei der Revision wurden etwa 700 Änderungen vorgenommen, sodass die überarbeitete Version ungefähr 8300 Codes umfasste. - Neue Codes wurden hinzugefügt und mehrere Codebeschreibungen wurden angepasst, damit sie Marktentwicklungen und den Bedarf der CPV-Nutzer widerspiegelten. - Einige Abteilungen wurden verbessert, insbesondere Abteilung 66 „Dienstleistungen der Versicherungen (ohne Sozialversicherung und zugehörige Dienstleistungen)“, 67 „Mit den Tätigkeiten der Kreditinstitute und Versicherungen verbundene Dienstleistungen“ und 64 „Nachrichtenübermittlungsdienste“. - Mehrere Codes wurden verschoben oder aus dem CPV gestrichen, um den Geltungsbereich der Vergaberichtlinien (insbesondere die Abgrenzung zwischen dem Geltungsbereich der Dienstleistungen im Anhang IA und demjenigen der Dienstleistungen im Anhang IB der Richtlinie für öffentliche Dienstleistungen) widerzuspiegeln, nachdem die vier Nomenklaturen - CPA, NACE, CPC (Vorläufige Fassung) und die Kombinierte Nomenklatur - durch das CPV ersetzt worden sind (siehe Abschnitt 4, „Rechtliche Rahmenbedingungen“). - Die Abteilung 71 „Vermietung von Maschinen und Ausrüstungen sowie von Gebrauchsgütern“ wurde gestrichen. Die der Vermietung von Maschinen mit Bedienungspersonal zugeordneten Codes wurden in die Abteilungen verschoben, in denen die vom Bedienungspersonal ausgeübte spezielle Tätigkeit erfasst war. Die Codes, die der Vermietung von Maschinen ohne Bedienungspersonal oder von Gebrauchsgütern zugeordnet waren, wurden gestrichen, und der Benutzer wurde auf die in den Abteilungen 01-41 aufgelisteten Codes verwiesen (siehe CPV 2001, Erläuterungen). - Die Abteilung 50 „Reparatur, Wartung und Installation“ wurde überarbeitet, um die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und Bauarbeiten gemäß den Vergaberichtlinien klarzustellen. Die Überarbeitung des CPV in den Jahren 2004 bis 2007 diente der Umstellung von der alten, materialorientierten Struktur auf eine produktorientierte Struktur. Mehrere Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue angelegt. Diese Anpassungen betrafen sowohl den Hauptteil als auch den Zusatzteil des Vokabulars. In seiner neuen Fassung enthielt das CPV 9454 Codes; während der Überarbeitung wurden 3590 neue Codes oder neue Beschreibungen angelegt, 4935 Codes und 2462 Beschreibungen entfielen. Von wesentlichen Veränderungen oder Ergänzungen waren zum Beispiel folgende Bereiche betroffen: Beschaffung von Verteidigungsgütern, medizinische Ausstattung, Sportausrüstungen und Musikinstrumente. Seite 8 /18 Die vorgenommenen Änderungen lassen sich in 4 Haupttypen gliedern: 1. Neue Codes wurden hinzugefügt und mehrere Codebeschreibungen überarbeitet, um der Entwicklung des Marktes und dem Bedarf der CPV-Nutzer Rechnung zu tragen. 2. Eine neue Struktur wurde eingeführt, die statt auf den Materialien auf der Produktart beruhte. Auch die Struktur des Zusätzlichen Vokabulars wurde geändert. 3. Softwaredienste und Softwarepakete wurden in zwei Abteilungen unterteilt. Wenn ein Softwarepaket “von der Stange” (Abteilung 48) gekauft wird, gilt es als Lieferung und unterliegt den Vergabevorschriften für Lieferungen. Das Programmieren von Software oder die Beschaffung von maßgeschneiderter Software (in Abteilung 72) sind als Dienstleistung zu betrachten und unterliegen den Vorschriften für Dienstleistungen. 4. Das Zusätzliche Vokabular ist nun eine Liste von Attributen, die den Benutzern helfen soll, Beschreibungen von CPV-Codes durch Hinzufügungen zu erweitern. 4. Rechtliche Rahmenbedingungen Der Rechtsstatus des CPV ist in einer Reihe von Dokumenten zugrunde gelegt; der folgende Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 4.1. Hintergrund 1. Empfehlung der Kommission vom 30. Juli 1996 über die Verwendung des CPV zur Beschreibung des Vertragsgegenstandes bei öffentlichen Vergaben (ABl. L 222, 3.9.1996, S. 10-12): Darin wurde Auftraggebern die Verwendung des CPV bei der Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen empfohlen. 2. Grünbuch Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union: Überlegungen für die Zukunft (KOM(96)583 endgültig vom 27. November 1996): Darin lud die Kommission alle Zielgruppen dazu ein, Ratschläge abzugeben, ob das CPV allgemein eingeführt werden sollte. Die Mitgliedstaaten, die privaten Vereinigungen und die öffentlichen Institutionen unterstützten die Einführung des CPV angesichts der Tatsache, dass die Vorgangsweise bei der Veröffentlichung von Bekanntmachungen einer Vereinfachung bedurfte. 3. Mitteilung Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union (KOM(98)143 endgültig vom 11. März 1998): Darin lud die Kommission die öffentlichen Stellen dazu ein, bei der Ausarbeitung öffentlicher Bekanntmachungen das CPV sowie Standardformulare zu verwenden und für das Versenden der Bekanntmachungen die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien zu nutzen. 4.2. Aktueller Stand: eine Rechtsgrundlage für das CPV Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen, durch die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) zum einzig zulässigen Klassifikationssystem für öffentliche Aufträge in der EU werden soll. Die erste Verordnung über das CPV wurde im Dezember 2002 erlassen. Die Verordnung Nr. 2151/2003 führte die verpflichtende Verwendung des CPV ab 16. Dezember 2003 ein. Der Vorschlag, die vier bestehenden Nomenklaturen durch das CPV zu ersetzen und damit die europaweite Verwendung des CPV als einzig zulässiges System festzulegen, war Teil eines Seite 9 /18 vorgeschlagenen Maßnahmenpakets zur Vereinfachung und Modernisierung der Vergaberichtlinien (siehe IP/00/461). Nach den Vergaberichtlinien sind die Nomenklaturen für drei Zwecke zu verwenden: die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Vergabebekanntmachungen, die Erstellung der in der Richtlinie vorgeschriebenen Statistiken und die Definition des Anwendungsbereichs. Würden sie durch das CPV ersetzt, hätte dies keinerlei Auswirkungen auf den Geltungsbereich der Richtlinien oder die Aufteilung der Anhänge. Im Übrigen erleichtert das CPV die Erfüllung der Statistikverpflichtungen und damit die Arbeit von Auftraggebern und nationalen Behörden. Auf internationaler Ebene ermöglicht das CPV eine bessere Vergleichbarkeit der Daten mit denjenigen, die auf den Klassifikationen basieren, die in den Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen angewandt werden. Mit der jetzt vorgeschlagenen Verordnung soll eine eigene Rechtsgrundlage für das CPV und die zukünftigen Verfahren zu seiner Aktualisierung geschaffen werden. Wie alle Nomenklaturen wird das CPV an Markttrends angepasst werden müssen, um dem sich ändernden Bedarf der Benutzer (Auftraggeber, potenzielle Auftragnehmer und Mittler) gerecht zu werden. 5. Aufbau Das CPV besteht in seiner aktuellen Ausgabe aus einem Hauptteil und einem Zusatzteil, die beide in 22 offiziellen EU-Sprachen verfügbar sind. 5.1. Hauptvokabular Das Hauptvokabular umfasst zur Zeit ungefähr 9454 Begriffe zur Auflistung der Güter, Arbeiten und Dienstleistungen, die im Beschaffungswesen allgemein benötigt werden. Die Struktur besteht in einem neunstelligen Zifferncode, an dessen letzter Stelle eine Prüfziffer steht. Die ersten beiden Ziffern bilden einen Block, in dem 99 Abteilungen Platz finden. Die nächsten sechs Ziffern stellen jeweils eine Ebene der Klassifizierung dar, sodass jede einzelne Ebene höchstens 9 Gruppen umfassen kann. Nullen stehen außer bei den ersten beiden Ziffern stets am Ende eines Codes und geben den Genauigkeitsgrad des Codes an (je mehr Nullen ein Code enthält, desto allgemeiner ist er). Wenn nämlich eine Klassifikationsebene nicht weiter unterteilt ist, wird an die Stelle für die nächste Ebene (mit höherem Detaillierungsgrad) eine „0“ gesetzt. Die Gliederung in Abteilung, Gruppe, Klasse, Kategorie und Unterkategorie bleibt weiterhin bestehen. Anhang 1 enhält eine Liste der Abteilungen im CPV 2008. Das CPV ist noch nicht mit einer systematischen Beschreibung für jeden Code ausgestattet. Die Codes, die Güter bezeichnen, enthalten jedoch Bestandteile oder Kombinationen von Informationen wie z. B. die Hauptbezeichnung eines Produkts, die Produktart und manchmal auch andere Details, z. B. 03115110-4 Baumwolle 03117130-4 Pflanzen für die Herstellung von Insektiziden Die Codes für Dienstleistungen und Arbeiten enthalten folgende Informationen: - Art der erbrachten Dienstleistung - wofür oder für wen die Dienstleistung bereitgestellt oder von wem die Dienstleistung erbracht wird, z. B. 45262420-1 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen Seite 10 /18 90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen 92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern 5.2. Zusätzliches Vokabular Der neue Zusatzteil des Vokabulars soll den Auftraggebern helfen, den Auftragsgegenstand umfassend zu beschreiben. Er besteht aus zwei Buchstaben (der erste bezeichnet den Abschnitt, z. B. Produkte, der zweite bezeichnet die Gruppe), zwei Ziffern zur Bezeichnung der Attribute und einer Prüfziffer. Die wichtigsten Abschnitte sind in Anhang 2 dieser Anleitung angeführt. 6. Praktische Anwendung des CPV 6.1. Wo ist das CPV zu finden Die aktuelle Fassung des CPV (CPV 2008), die für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen verwendet wird, ist auf der SIMAP-Homepage unter folgender Adresse zu finden: http://simap.europa.eu Außerdem findet man sie auf der Eur-Lex-Website: http://eurlex. europa.eu. Ab 15. September 2008 wird ausschließlich die Fassung des CPV gemäß Verordnung Nr. 2195/2002, geändert durch die Verordnung 213/2008, zu verwenden sein. 6.2. Wie wählt man einen Code aus Der öffentliche Auftraggeber sollte versuchen, einen Code zu finden, der möglichst genau mit seinem Bedarf übereinstimmt. In den Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge (siehe Website eNotices) ist es natürlich möglich, mehr als nur einen Code zu verwenden. Der erste wird jedoch als Titel gelten. Deswegen kann er ein wenig allgemeiner (mit mehr Nullen am Ende) als die anderen sein, zum Beispiel, wenn sich kein genauer Code als passend erweist. Es ist wichtig, nicht darauf zu vergessen, dass aus dem Hauptvokabular mehr als nur ein Code ausgewählt werden kann, besser ist es jedoch, nicht mehr als 20 Codes auszuwählen. Jeder Code kann entsprechend dem speziellen Bedarf der Beschaffungsstelle weiter detailliert werden; dies geschieht durch die Verwendung mehrerer Codes, die aus den Codes im Zusätzlichen Vokabular ausgewählt werden. Beispiel: Eine Beschaffungsstelle, die am Ankauf von Personenkraftwagen interessiert ist, wird zur Beschreibung ihres Objekts die folgenden Codes auswählen: 34110000-1 Personenkraftwagen MB02-8 rechtsgesteuert CA36-8 Euro 5 (Brennstoff) 6.3. Wie sind Codes in der Praxis aufzufinden a) Suche in der Struktur Werfen Sie im Hauptvokabular einen Blick auf die Überschriften der Abteilungen (siehe Anhang 1), um Ihre Suche einzugrenzen. Beispiel: Wenn Sie Codes zur Beschreibung von Dienstleistungen für technische Ausbildung suchen, sollte es einfacher und zeitsparend sein, direkt in Abteilung 80 Allgemeine und berufliche Bildung nachzusehen. Verfolgen Sie dann jede Ebene der CPV-Struktur solange weiter, bis Sie die gesuchten Codes finden. Seite 11 /18 Beispiel: Wenn Sie mehrere spezielle Röntgengeräte (wie Zahnröntgengeräte, Gammakameras und Röntgentische) suchen, könnten Sie in Abteilung 33 „Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte“ beginnen, anschließend wählen Sie einen Code aus den folgenden Gruppen: 33100000-1 Medizinische Geräte 33600000-6 Arzneimittel 33700000-7 Körperpflegeprodukte 33900000-9 Postmortem- und Bestattungsartikel Nach Auswahl des Codes 33100000-1 setzen Sie Ihre Suche bei den folgenden Klassen fort: 33110000-4 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen 33120000-7 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte 33130000-0 Dentalgeräte 33140000-3 Medizinische Verbrauchsartikel 33150000-6 Geräte für Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie 33160000-9 Operationstechnik 33170000-2 Anästhesie und Reanimation 33180000-5 Funktionsunterstützung 33190000-8 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte Die Klasse, bei der eine weitere Aufschlüsselung in Kategorien erforderlich ist, sollte 33110000 sein: 33110000-4 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen 33111000-1 Röntgengeräte 33112000-8 Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung 33113000-5 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte 33114000-2 Ausrüstung für Spektroskopie 33115000-9 Ausrüstung für Tomografie Dann kann die Kategorie 33111000 noch weiter detailliert werden: 33111000-1 Röntgengeräte 33111100-2 Röntgentisch 33111200-3 Röntgenstationen 33111300-4 Röntgenentwicklungsmaschinen 33111400-5 Fluoroskope 33111500-6 Dentalröntgenausstattung 33111600-7 Radiografiegeräte 33111700-8 Angiografie-Raum 33111800-9 Röntgendiagnosesystem Schließlich können Sie diese Aufstellung nach Ihren Erfordernissen in die restlichen Unterkategorien ausbauen: 33111610-0 Magnet-Resonanz-Anlage 33111620-3 Gammakameras 33111640-9 Thermografen 33111650-2 Mammografie-Ausrüstung 33111660-5 Knochendensitometer Dieses Vorgehen mag zeitaufwendig erscheinen, führt jedoch zu einer sehr präzisen Bestimmung der Codes. b) Suche nach Schlüsselwörtern Codes können auch gefunden werden, indem man nach speziellen Schlüsselwörtern in den Codebeschreibungen sucht und dabei die Autofilter-Datenoption in einem Tabellenkalkulationsdokument (in Excel oder einer entsprechenden anderen Software) verwendet. Beispiel: Lieferanten, die sich für Bekanntmachungen betreffend frisches und verarbeitetes Gemüse interessieren, könnten zuerst Seite 12 /18 Codes suchen, die das Wort „Gemüse“1 enthalten. Diese Suche würde folgendes Ergebnis liefern: 03200000-3 Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und Obst 03212000-0 Kartoffeln/Erdäpfel und Trockengemüse 03212200-2 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte und Hülsenfrüchtler 03212210-5 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte 03220000-9 Gemüse, Obst und Schalenfrüchte 03221000-6 Gemüse 03221100-7 Wurzel- und Knollengemüse 03221110-0 Wurzelgemüse 03221120-3 Knollengemüse 03221200-8 Fruchtgemüse 03221300-9 Blattgemüse 03221400-0 Kohlgemüse 15300000-1 Obst, Gemüse und zugehörige Erzeugnisse 15330000-0 Verarbeitetes Obst und Gemüse 15331000-7 Verarbeitetes Gemüse 15331100-8 Frisches oder tiefgekühltes Gemüse 15331110-1 Verarbeitetes Wurzelgemüse 15331120-4 Verarbeitetes Knollengemüse 15331130-7 Bohnen, Erbsen, Paprika, Tomaten/Paradeiser und anderes Gemüse 15331140-0 Blatt- und Kohlgemüse 1 Ergebnisse für eine in Englisch durchgeführte Suchanfrage. 15331170-9 Tiefgekühltes Gemüse 15331400-1 Gemüsekonserven und/oder Dosengemüse 15331460-9 Gemüsekonserven 15331480-5 Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse 15331500-2 In Essig konserviertes Gemüse 16613000-5 Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Samen, Körnern oder Trockengemüse 42212000-5 Maschinen zur Verarbeitung von Getreide oder Trockengemüse Dann kann die Suche eingeschränkt werden, und es können weitere Details gesucht werden. Der Lieferant wird sich nur Pfade ansehen, die vor oder nach möglicherweise auf seine Branche zutreffenden Codes angeordnet sind. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, auch in benachbarten Codes zu suchen, die an die von Ihnen gefundenen Codes anschließen, und die Suche mit anderen Schlüsselwörtern zu wiederholen. Im Zusatzteil des Vokabulars suchen Sie zuerst in den Hauptabschnitten, die mit den Buchstaben A bis Z bezeichnet sind, gehen anschließend zu den Gruppen über und suchen dann, sooft weitere Details nötig sind, in der direkt mit dem Objekt der Vergabebekanntmachung in Zusammenhang stehenden Gruppe nach einem passenden Code. Unten sind einige Beispiele angeführt. 6.4. Beispiele Beispiel A: Ein Auftraggeber möchte einen Straßentransport für ein zerbrechliches Hightechgerät besorgen. In diesem Fall könnten folgende Codes für ihn maßgeblich sein: Seite 13 /18 60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 60100000-9 Straßentransport/-beförderung 60110000-6 Öffentlicher Verkehr (Straße) 60120000-5 Taxiverkehr […] Der Auftraggeber sollte bei 60100000-9 „Straßentransport/- beförderung” nachschlagen, weil es keinen niedrigeren Code gibt, der seinem speziellen Bedarf entspricht. Dann kann er den Code 60100000-9 präzisieren, indem er einen oder mehrere Codes aus dem Zusätzlichen Vokabular verwendet. In diesem Fall könnte es der Code MB02-8 „rechtsgesteuert” sein, sofern der Auftraggeber Engländer oder Ire ist. Beispiel B: Ein Auftraggeber beabsichtigt, einen Kindergarten zu errichten und diesen teilweise mit Möbeln und anderem Lehrmaterial für Kinder auszustatten. Diese Ausschreibung hat offensichtlich eine doppelte Aufgabenstellung. Einerseits ist der Auftraggeber an der Arbeit interessiert und wird daher, um einen passenden Code zu finden, folgenden Pfad verfolgen: 45000000-7 Bauarbeiten … 45200000-9 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 45210000-2 Bauleistungen im Hochbau … 45214000-0 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten 45214100-1 Bauarbeiten für Kindergärten Andererseits will er das Gebäude mit bestimmten Gütern ausrüsten und könnte daher folgenden Pfad verfolgen: 39000000-2 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 39100000-3 Möbel … 39160000-1 Schulmöbel … 39161000-8 Kindergartenmöbel 39162000-5 Lehrmaterial Dann sollte sich der Auftraggeber folgende Codes ansehen: 45214100-1 Bauarbeiten für Kindergärten, 39161000-8 Kindergartenmöbel, 39162000-5 Lehrmaterial. Beispiel C: Eine Beschaffungsstelle sucht einen passenden Code, um die Errichtung eines komplett ausgestatteten und betriebsfertigen Sprachlabors zu beschreiben. Am ehesten wird folgender Code zutreffen: 45214430-3 Bau von Sprachlaboren Um eine deutlichere Definition für das Objekt festzulegen, würde die Beschaffungsstelle einen speziellen Code hinzufügen, den sie aus dem Zusätzlichen Vokabular auswählt; ein passender Code wäre wie folgt zu suchen: unter Abschnitt D: Allgemeines, Verwaltung DA17-2 Schlüsselfertiges Projekt. Beispiel D: Eine Beschaffungsstelle interessiert sich für den Ankauf von Walzmaschinen für allgemeine Zwecke und von Teilen für diese Maschinen. Um die am besten geeigneten Codes zu finden, könnte sie folgenden Pfad verfolgen: 42000000-6 Industrielle Maschinen … … Seite 14 /18 42900000-5 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke 42930000-4 Zentrifugen, Kalander oder Verkaufsautomaten … … 42932000-8 Kalander 42932100-9 Walzmaschinen … … 42950000-0 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke … … 42954000-8 Teile für Walzmaschinen Sie könnte auch einfach nach Codes suchen, die den Wortteil “Walz” enthalten, und dafür die Datenoption Autofilter in Excel verwenden. Dann könnte sie aus diesen Codes nach Überprüfung des Pfades eine Auswahl treffen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, auch benachbarte Codes anzusehen, die an die von Ihnen bereits gefundenen Codes anschließen. 7. Verbindung mit anderen Nomenklaturen Was den Geltungsbereich der Richtlinien anbelangt, kommt den Nomenklaturen der CPC (Vorläufige Fassung) und der NACE der Vorrang zu, falls Divergenzen zwischen ihnen und dem CPV auftreten. Auf der SIMAP-Website sind bereits mehrere nützliche Entsprechungstabellen in verschiedenen Dateiformaten verfügbar. 7.1. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2003 und dem CPV 2008 Wenn einem Code aus dem CPV 2003 mehr als eine Entsprechung im CPV 2008 gegenüber steht, sollte der Benutzer prüfen, welcher Code bzw. welche Codes angemessen ist/sind. Benutzer der Entsprechungstabelle zwischen CPV 2003 und CPV 2008 sollten beachten, dass für ein Codepaar in den verschiedenen Fassungen nicht immer völlig idente Begriffe vorliegen. Folglich sollten die in dieser Entsprechungstabelle angeführten Paare als Hinweis und nicht als definitiv betrachtet werden. Anders gesagt kann man die Tabelle so auffassen, dass sie Hinweise darauf gibt, in welchem Abschnitt des CPV in der Fassung 2008 der richtige Code bzw. die richtigen Codes enthalten ist/sind. Benutzer sollten dann darangehen, diesen Abschnitt zu prüfen, um den bzw. die am besten geeigneten Code/s zu finden. 7.2. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2008 und der CPC (Vorläufige Fassung) Diese Tabelle kann dazu verwendet werden, die Vorgangsweise festzustellen, die gemäß den Richtlinien 2004/17 und 2004/18 zu befolgen ist. Der Benutzer kann zu einem Code im CPV 2008, für den er sich interessiert, problemlos den entsprechenden CPC-Code finden. Die Tabelle enthält auch die Kategorie, welcher der CPV-Code gemäß der Richtlinie 2004/18 angehört. Beispiel: Eine Beschaffungsstelle möchte herausfinden, welcher CPC-Code der folgenden Dienstleistung im CPV entspricht: 71354200-6 Luftbildvermessung Sie wird in der CPV-Spalte für den Code 71354200 (die Prüfziffer ist nicht erforderlicht) suchen und feststellen, dass er dem CPC-Code 86754 entspricht (Richtlinie 2004/18, Kategorie Nr. 12). 8. Schlussfolgerungen Eine ideale Situation wäre unter der Voraussetzung gegeben, dass die Verwendung der CPV-Codes in einem größeren internationalen Kontext und für Verträge unterhalb der Schwellenwerte verpflichtend Seite 15 /18 eingeführt wird. Dies würde zu einer Erhöhung der Transparenz führen und könnte die Bereitstellung umfassender Statistiken erleichtern. Außerdem sollte das CPV niemals als endgültig betrachtet werden, weil es sich mit dem wechselnden Bedarf der Benutzer fortentwickeln wird. Öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer werden regelmäßig zum CPV befragt und fortlaufend eingeladen werden, bei der Kommission Vorschläge für eine weitere Verbesserung des CPV einzubringen. Das CPV wird laufend überarbeitet und weiterentwickelt werden, um der Komplexität verschiedener Sektoren des Beschaffungsmarktes in zufriedenstellender Weise Rechnung zu tragen. Anhang 1: Abteilungen des CPV 2008 03000000-1 Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse 09000000-3 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen 14000000-1 Bergbau, Basismetalle und zugehörige Erzeugnisse 15000000-8 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse 16000000-5 Landwirtschaftsmaschinen 18000000-9 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör 19000000-6 Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe 22000000-0 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse 24000000-4 Chemische Erzeugnisse 30000000-9 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 31000000-6 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung 32000000-3 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 33000000-0 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 34000000-7 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 35000000-4 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 37000000-8 Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör 38000000-5 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 39000000-2 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 41000000-9 Rohwasser und aufbereitetes Wasser 42000000-6 Industrielle Maschinen 43000000-3 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 44000000-0 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) Seite 16 /18 45000000-7 Bauarbeiten 48000000-8 Softwarepaket und Informationssysteme 50000000-5 Reparatur- und Wartungsdienste 51000000-9 Installation (außer Software) 55000000-0 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels 60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 63000000-9 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste 64000000-6 Post- und Fernmeldedienste 65000000-3 Versorgungsunternehmen 66000000-0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 70000000-1 Immobiliendienste 71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 73000000-2 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 75000000-6 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung 76000000-3 Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen 77000000-0 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 79000000-4 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 80000000-4 Allgemeine und berufliche Bildung 85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 90000000-7 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 92000000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport 98000000-3 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste Anhang 2: Unterteilungen des Zusätzlichen Vokabulars Abschnitt A: Materialien Gruppe A: Metalle und Legierungen Gruppe B: Nichtmetalle Abschnitt B: Zustand, Form, Verpackung und Aufmachung Gruppe A: Zustand Gruppe B: Shape Gruppe C: Verpackung und Aufmachung Abschnitt C: Materialien/Produkte mit speziellen Eigenschaften und Betriebsarten Gruppe A: Materialien/Produkte mit speziellen Eigenschaften Gruppe B: Betriebsart Abschnitt D: Allgemeines, Verwaltung Gruppe A: Attribute für Allgemeines und Verwaltung Abschnitt E: Benutzer/Empfänger Gruppe A: Benutzer oder Empfänger Abschnitt F: Vorgesehene Verwendung Gruppe A: Bildung und Ausbildung Gruppe B: Sicherheit Gruppe C: Abfall Gruppe D: Jahreszeitlich gebundene Verwendung Gruppe E: Postwesen Gruppe F: Reinigung Gruppe G: Andere Bestimmungen und Verwendungen Abschnitt G: Maße und Gewichte Gruppe A: Maße und Leistung Gruppe B: Häufigkeit Gruppe C: Andere Angaben Abschnitt H: Übrige Attribute für Nahrungsmittel, Getränke und Mahlzeiten Gruppe A: Attribute für Nahrungsmittel, Getränke und Mahlzeiten Abschnitt I: Übrige Attribute für Bauarbeiten Gruppe A: Attribute für Bauarbeiten Seite 17 /18 Abschnitt J: Übrige Attribute für Datenverarbeitung, Informationstechnologie oder Kommunikation Gruppe A: Attribute für Datenverarbeitung, Informationstechnologie oder Kommunikation Abschnitt K: Übrige Attribute für Energie und Wasserversorgung Gruppe A: Attribute für Energie und Wasserversorgung Abschnitt L: Übrige Medizin- und Laborattribute Gruppe A: Medizin- und Laborattribute Abschnitt M: Übrige Attribute Verkehr Gruppe A: Attribute für bestimmte Fahrzeugarten Gruppe B: Fahrzeugeigenschaften Gruppe D: Attribute für Sondertransporte Gruppe E: Attribute für Sondertransporte Gruppe F: Mit Fahrzeugverwendung Abschnitt P: Mietdienstleistungen Gruppe A: Miet- oder Pachtdienstleistungen Gruppe B: Besatzungs-, Fahrer- oder Bedienungspersonaldienstleistungen Abschnitt Q: Übrige Attribute für Werbe- und Rechtsberatungsdienstleistungen Gruppe A: Werbedienstleistungen Gruppe B: Rechtsberatungsdienstleistungen Abschnitt R: Übrige Attribute für Forschungsdienstleistungen Gruppe A: Medizinische Forschung Gruppe B: Wirtschaftsforschungsdienstleistungen Gruppe C: Technologieforschung Gruppe D: Forschungsgebiete Abschnitt S: Übrige Attribute für Finanzdienstleistungen Gruppe A: Bankdienstleistungen Gruppe B: Versicherungsdienstleistungen Gruppe C: Pensionsdienstleistungen Abschnitt T: Übrige Attribute für Druckerdienstleistungen Gruppe A: Druckerdienstleistungen Abschnitt U: Übrige Attribute für Einzelhandelsdienstleistungen Gruppe A: Einzelhandelsdienstleistungen für Lebensmittel Gruppe B: Einzelhandelsdienstleistungen für Nichtlebensmittel Seite 18 /18 Anhang 3 Glossar • NRZZ: Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens • CPA: Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA = Classification of Products by Activity) • CPC: Zentrale Gütersystematik (Nomenklatur der Vereinten Nationen) (CPC = Central Product Classification (United Nations nomenclature)) • CPV: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (ab 1994) (CPV = Common Procurement Vocabulary (from 1994 on) ) • CPV: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (1993) (CPV = Common Procurement Vocabulary (1993) • EU: Europäische Union • GPA: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA = Government Procurement Agreement) • HS: Harmonisiertes System • ISIC: Internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC = International Standard Industrial Classification) • NACE: Europäische Systematik der Wirtschaftszweige • PRODCOM: Güterliste der Europäischen Union (PRODucts of the European COMmunity) • IWA: Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel • UNCCS: Allgemeines Codierungssystem der Vereinten Nationen (UNCSS = United Nations Common Coding System) Die Abkürzungen können je nach Sprache unterschiedlich sein. |